Familienzusammenführung

Ungeachtet der Aufenthaltsdauer besteht mit einer Aufenthaltsbewilligung grundsätzlich das Recht auf Familiennachzug. Als Familienangehörige im Sinne des Abkommens gelten:

  • der Ehegatte und die Kinder, die noch nicht 21 Jahre alt sind oder denen Unterhalt gewährt wird
  • die eigenen Eltern und die Eltern des Ehegatten, denen Unterhalt gewährt wird
  • im Falle von Studierenden der Ehegatte und die unterhaltsberechtigten Kinder

Der Ehegatte und die Kinder einer zum Aufenthalt berechtigten Person haben das Recht auf Zugang zu einer Erwerbstätigkeit. Die Kinder der Person haben zu den gleichen Bedingungen wie die inländischen Kinder Zugang zum allgemeinen Unterricht, zu Lehrlings- oder Berufsausbildungen.

Ehe mit Auslandsbezug

Die Bestimmungen zu Ehe können von Land zu Land variieren. Deswegen wird empfohlen, sich gut zu informieren, bevor Sie in ein EU/EFTA-Land auswandern möchte.

Unverheiratete Paare

Unverheiratete Paare werden nicht in allen Ländern der Europäischen Union anerkannt, so dass die entsprechenden Bestimmungen von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können. In Ländern, in denen unverheiratete Paare anerkannt sind, werden Rechte und Pflichten anerkannt, zum Beispiel in Bezug auf Eigentum, Erbschaft und Unterhaltungsleistungen nach Trennung. 

Eingetragene Partnerschaften

Die eingetragene Partnerschaft ist in den meisten EU-Ländern anerkannt. Die Länder, die in ihrem nationalen Recht keine eingetragenen Partnerschaften vorsehen, sind Bulgarien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei.

In einigen EU-Ländern gelten eingetragene Partnerschaften als gleichwertig oder vergleichbar mit Ehen, was bedeutet, dass dieselben Einwanderungsrechte wie bei Ehen bestehen. 

Gleichgeschlechtliche Ehe

In einigen EU-Ländern besteht auch die Möglichkeit, eine Person des gleichen Geschlechts zu heiraten. Diese Gelegenheit ist in folgenden EU-Ländern gegeben: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Schweden; Auch in Island, Norwegen und der Schweiz sind gleichgeschlechtliche Ehen erlaubt. 

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

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