Brexit wird konkret

Am 31. Januar 2020 tritt das Vereinigte Königreich offiziell aus der EU aus. Trotzdem gibt es im Verhältnis der Schweiz zum VereinigtenKönigreich vorläufig keine Änderungen. Denn mindestens bis Ende 2020 läuft eine Übergangszeit, während der die bilateralen Verträge Schweiz-EU weiterhin auf das Vereinigte Königreich anwendbar sind. Die Schweiz hat die aber die Basis für die Beziehungen zum Vereinigte Königreich nach dieser Übergangszeit schon vorbereitet.

Ein für London typischer roter Doppeldeckerbus fährt vorbei am Big Ben über die Westminster Bridge ins Abendrot.

Der Austritt des UK aus der EU hat vorerst keine Folgen für die Schweiz. Denn bis Ende 2020 läuft eine Übergangsfrist. © Bruno Viera/Unsplash

Übergangsfrist bis (mindestens) Ende 2020

Die Beziehungen der Schweiz zum Vereinigten Königreich sind eng – und stützen sich derzeit im Wesentlichen auf die bilateralen Verträge, die die Schweiz mit der EU abgeschlossen hat. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat vorerst keine Folgen für die Schweiz. Denn bis 31. Dezember 2020 läuft eine Übergangsfrist, die noch um maximal zwei Jahre verlängert werden könnte. Während dieser Phase bleiben die bilateralen Verträge Schweiz-EU aufs Vereinigte Königreich anwendbar.

Dennoch hat die Schweiz früh den Boden für ihr künftiges Verhältnis zum UK bereitet. Im Rahmen der «Mind the Gap»-Strategie des Bundesrates, benannt nach Ansage der Londoner U-Bahn beim Ein- und Ausstieg aus dem Zug, hat eine interdepartementale Steuerungsgruppe unter Leitung des EDA mehrere bilaterale Abkommen mit dem Vereinigten Königreich vorbereitet. Diese Abkommen in den Bereichen Handel, Strassenverkehr, Luftverkehr, Versicherungen sowie Rechte der Bürgerinnen und Bürger wurden mittlerweile unterzeichnet und werden per Ende der Übergangsperiode Anwendung finden. Die Übergangsphase bietet der Schweiz die Möglichkeit, mit dem Vereinigten Königreich diese Ersatzlösungen zu ergänzen oder weiterzuentwickeln.

Was ist am 31. Januar 2020 zwischen dem Vereinigten Königreich (UK) und der EU passiert?

Am 31. Januar 2020 ist das UK aus der Europäischen Union formell ausgetreten. Nun beginnt eine Übergangsperiode, während der das Land aber noch EU-Regeln unterliegt. Diese endet am 31. Dezember 2020 und kann um ein oder zwei Jahre verlängert werden. In dieser Zeit werden die EU und das Vereinigte Königreich über die Gestaltung der zukünftigen Beziehungen verhandeln.

Was bedeutet das für die Schweiz?

Das Verhältnis der Schweiz zum UK basiert in rechtlicher Hinsicht zu grossen Teilen auf den bilateralen Verträgen Schweiz–EU. Dies wird bis zum Ende der Übergangsperiode so bleiben. Um die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten zu sichern hat die Schweiz im Rahmen ihrer «Mind the gap»-Strategie mit dem UK Verträge in den Bereichen Handel, Migration, Verkehr und Versicherungen abgeschlossen.

Was ändert sich für Schweizerinnen und Schweizer im UK?

Die bestehenden Rechte von Schweizer Staatsangehörigen im UK (und umgekehrt) bleiben nach dem Brexit gewahrt. Schweizerinnen und Schweizer, die über dieses Datum hinaus im Vereinigten Königreich bleiben möchten, müssen sich registrieren, um einen neuen Niederlassungsstatus zu erhalten. Damit können sie weiterhin im UK leben, studieren und arbeiten.

Brauchen Schweizer Staatsangehörige ab jetzt ein Visum für Reisen ins UK?

Nein. Schweizerinnen und Schweizer können mindestens bis zum Ende der Übergangsperiode weiterhin mit einem gültigen Pass oder einer gültigen Identitätskarte Visa-frei ins UK reisen.

Wie wird es nach dem 31. Dezember 2020 zwischen der Schweiz und dem UK weitergehen?

Wo immer es im beidseitigen Interesse ist, möchte die Schweiz ihre Zusammenarbeit mit dem UK ausbauen. Die Schweiz setzt diese Arbeiten im Rahmen der vom EDA koordinierten «Mind the gap»-Strategie fort.

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