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Leben und Arbeiten im Ausland
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Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind verpflichtet, der zuständigen Schweizer Vertretung Ereignisse, Erklärungen und Entscheidungen zum Zivilstand zu melden. Ausländische Urkunden müssen Voraussetzungen erfüllen, bevor sie ins schweizerische Zivilstandsregister eingetragen werden können.