Auch wenn es keine international anerkannte Definition von Terrorismus gibt, so scheint sich eine allgemeine Auffassung darüber zu entwickeln, was unter einem terroristischen Akt zu verstehen ist: der vorsätzliche Angriff auf Zivilisten oder ziviles Eigentum mit dem Ziel, die Bevölkerung einzuschüchtern oder einen Staat oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen. 

Eine aktuelle Bedrohung

Terrorismus jeglicher Herkunft und Form ist ein durch nichts zu rechtfertigendes oder zu entschuldigendes Verbrechen. Er stellt eine ausserordentliche Bedrohung für die freie und pluralistische Gesellschaft sowie die Rechte jeder einzelnen Person dar. Mit den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 hat der internationale Terrorismus eine neue Dimension erreicht. Sie führten allen Staaten die Aktualität und Intensität der terroristischen Gefahr vor Augen. Sie machten ihnen bewusst, wie wichtig die Bekämpfung des Terrorismus und die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich sind.

Das Engagement der Schweiz gegen den Terrorismus und für die Einhaltung des Völkerrechts

Die Schweiz beteiligt sich aktiv an den Bemühungen zur Bekämpfung des Terrorismus. Als einer der wichtigsten Finanzplätze der Welt setzt sie sich für die Erarbeitung von griffigeren Normen für die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei ein. Die Schweiz ist aktives Mitglied der «Financial Action Task Force» (FATF).

Bei der Bekämpfung des Terrorismus ist zu beachten, dass die Menschenrechte weiter gelten und der Kampf gegen den Terrorismus immer mit den rechtsstaatlichen Mitteln der Verbrechensbekämpfung zu führen ist. Auch das humanitäre Völkerrecht ist ausnahmslos in allen Situationen bewaffneter Konflikte von allen Konfliktparteien und Einzelpersonen anzuwenden. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass diese Grundsätze beachtet werden und das Völkerrecht verstärkt angewandt wird.

Letzte Aktualisierung 12.03.2024

Kontakt

EDA Direktion für Völkerrecht (DV)

Kochergasse 10
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