Arbeiterinnen bei der Endkontrolle von Autoteilen in einem SCORE-Unternehmen in Indien.
Sustaining Competitive and Responsible Enterprises Programm (SCORE) © IAO

Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Der NAP erläutert, wie die Schweiz die UNO-Leitprinzipien umsetzt. Er baut auf den drei Säulen dieser Leitprinzipien auf, wobei für jeden Bereich Massnahmen und Ziele festgelegt wurden.

Unternehmerische Verantwortung

Der Bund sieht seine Rolle darin, Unternehmen bei der Umsetzung der UNO-Leitprinzipien zu unterstützen. Gleichzeitig will er Massnahmen ergreifen damit Unternehmen die Menschenrechte achten und bestehende Gesetze umsetzen. Die unternehmerische Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte ergänzt die staatliche Schutzpflicht.

Menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung

Unternehmen, die besonders hohen menschenrechtlichen Risiken ausgesetzt sind, sollen für ihre Geschäftstätigkeit Grundsätze und Verfahren für eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung festlegen – je nach Unternehmensgrösse, Wirtschaftssektor, geografischem Tätigkeitsgebiet und spezifischen Möglichkeiten. Ziel ist, das Risiko von Verletzungen der Menschenrechte zu verkleinern.

Zugang zu Wiedergutmachung für Betroffene

Betroffene sollen Beschwerdemöglichkeiten haben, wenn Schweizer Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren. Dies gilt auch für Menschenrechtsverletzungen von (Schweizer) Unternehmen im Ausland, wenn Betroffene im Gaststaat nicht klagen können. Dabei setzt der Bundesrat auf das funktionierende Schweizer Justizsystem sowie alternative, aussergerichtliche Mechanismen zur Streitbeilegung.

Das Schweizer Recht sieht unter bestimmten Voraussetzungen Klage- und Beschwerdemöglichkeiten für Personen vor, die geltend machen, dass ihre Rechte durch Schweizer Unternehmen verletzt wurden. Die Zuständigkeit von Schweizer Gerichten und das anwendbare Recht werden im Einzelfall beurteilt

Rohstoffe und Menschenrechte

Der Rohstoffhandel ist einer der Wirtschaftszweige, die ein erhöhtes Risiko haben, beim Abbau der Bodenschätze wie Kohle, Gold und Silber, Kobalt oder Wolfram etc. Menschenrechte zu verletzen und die Umwelt zu beeinträchtigen, insbesondere in fragilen Kontexten.

Spezifisch für die Rohstoffbranche lancierten EDA und SECO im Auftrag des Bundesrats deshalb einen Leitfaden für gute Praxis zur Einhaltung der Menschenrechte. Er basiert auf den bestehenden internationalen Leitlinien von UNO und OECD und den freiwilligen Grundsätzen für Sicherheit und Menschenrechte. Der Leitfaden ist das Ergebnis einer breiten Zusammenarbeit mit den Rohstoffunternehmen, Nicht-Regierungsorganisationen und dem Kanton Genf, wo viele dieser Firmen ihren Sitz haben. Heute gibt es eine Onlineversion dieses Leitfadens.

Leitfaden: Umsetzung der UNO-Leitprinzipien (en)

Die Schweiz und der Goldsektor

Im November 2018 legte der Bundesrat seinen Bericht über Goldhandel und Menschenrechte vor. Der Bundesrat macht darin eine Bestandsaufnahme des Goldsektors in der Schweiz und empfiehlt Massnahmen, die von der Bundesverwaltung umzusetzen sind. Er sieht beim Gold Handlungsbedarf in Bezug auf die Transparenz und die Lieferkette. Die Rückverfolgbarkeit des Edelmetalls ist von wesentlicher Bedeutung, denn nur dadurch lässt sich vermeiden, dass menschenrechtswidrig produziertes Gold in die Schweiz eingeführt wird. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, den Multi-Stakeholder-Dialog zu vertiefen und die Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der verantwortungsvollen Goldproduktion auszubauen.

Bericht des Bundesrats über Goldhandel und Menschenrechte, Medienmitteilung, Bundesrat, 14.11.2018

Freiwillige Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte

Die freiwilligen Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte dienen als Leitlinien zur Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen in Bergbau-, Gas- und Ölförderunternehmen. Sie sollen mithelfen, Risiken zu identifizieren, damit die Firmen ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen können. Gestützt darauf können die Unternehmen Massnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden und allfällige Konflikte nicht zu vergrössern.

Die Schweiz ist seit 2011 Mitglied dieser Initiative und präsidiert sie in 2019 – 2020. Sie setzt sich dafür ein, dass möglichst viele Regierungen sich den freiwilligen Grundsätzen anschliessen, und fördert den Dialog zwischen Behörden, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft.

Freiwillige Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte (en)

Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen

Der Internationaler Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister (ICoC) wurde vor zehn Jahren ins Leben gerufen. Er verpflichtet private Sicherheitsfirmen, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht einzuhalten und Verstösse zu verhindern. Die Schweiz war massgebend an der Entstehung des Verhaltenskodex beteiligt und leitet dessen Aufsichtsrat. Sie fördert den Dialog zwischen privaten Sicherheitsfirmen, Staaten und NGO.

Internationaler Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister

Sport und Menschenrechte

Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Menschenrechte auch im Sport auf allen Ebenen eingehalten und die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bei Sportgrossveranstaltungen umgesetzt werden.

Bereits seit 2015 erarbeitet die Schweiz gemeinsam mit internationalen Sportverbänden wie dem Internationalen Olympischen Komitee IOC und dem Weltfussballverband FIFA sowie mit Athletinnen und Athleten, Staaten, Sponsoren, NGO und anderen internationalen Organisationen entsprechende Standards und Richtlinien. 

Das 2018 gegründete Zentrum für Sport und Menschenrechte mit Sitz in Genf wurde 2021 in einen Verein nach schweizerischem Recht überführt. Es setzt sich für die Ausarbeitung wirksamer Ansätze zur Verhinderung oder Wiedergutmachung von Menschenrechtsverletzungen im Sport ein. Als Plattform für den Multi-Stakeholder-Dialog fördert das Zentrum den Kapazitätsaufbau und den Wissensaustausch und unterstützt die betroffenen Akteure bei der Stärkung von Transparenz- und Rechenschaftsmechanismen.  

Zentrum für Sport und Menschenrechte

Die Schweiz beteiligte sich massgeblich an der Gründung des Zentrums für Sport und Menschenrechte in Genf. Ziel des Zentrums ist, die Achtung der Menschenrechte insbesondere bei grossen internationalen Sportveranstaltungen zu fördern.

Unterstützt wird das Zentrum nicht nur von Regierungen, IOC und FIFA, Sportlerinnen und Sportlern, sondern auch von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE, dem UNO-Kinderhilfswerk UNICEF, dem UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte, internationalen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch sowie von international tätigen Firmen, die Grossanlässe sponsern. Sie wollen im Dialog Prozesse entwickeln, die sportliche Grossereignisse und Menschenrechte in Einklang bringen.

Seinen Sitz hat das Zentrum in Genf am Institut für Menschenrechte und Wirtschaft IHRB; die ehemalige irische Präsidentin Mary Robinson übernahm nach seiner Gründung im Juni 2018 den Vorsitz.

Zentrum für Sport und Menschenrechte (en)

Neue Technologien und Menschenrechte

Die Schweiz setzt sich für die Einhaltung der Menschenrechte im digitalen Raum und im Zusammenhang mit neuen Technologien ein. Zu diesem Zweck unterstützte sie unter anderem die Erarbeitung von Richtlinien für die Anwendung der UNO-Leitprinzipien im Zusammenhang mit der Entwicklung, dem Einsatz und der Gouvernanz von digitalen Technologien.

Ausserdem fördert sie durch verschiedene Initiativen einen offenen, freien und sicheren Cyberraum und wendet sich gegen die missbräuchliche Sperrung von Internetseiten durch den Staat.  

Strategie Digitalaussenpolitik 2021-2024 (PDF, 48 Seiten, 2.9 MB, Deutsch)

Kohärente Aussenpolitik im digitalen Raum

UNO-Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschenrechte

Der UNO-Menschenrechtsrat verabschiedete 2011 erstmals internationale Grundsätze zu staatlicher und unternehmerischer Verantwortung und Sorgfaltspflicht für den Schutz der Menschenrechte.

  1. Staaten haben die Pflicht, die Menschenrechte zu schützen. Mit ihrer Politik, Regulierung und Justiz müssen sie dafür zu sorgen, dass die Wirtschaft die Menschenrechte einhält.
  2. Unternehmen haben eine Sorgfaltspflicht und sind in erster Linie selber verantwortlich dafür, dass sie die Menschenrechte einhalten. Bei Verstössen sollen sie sich um Wiedergutmachung bemühen.
  3. Staaten müssen dafür sorgen, dass bei Menschenrechtsverletzungen die Betroffenen gerichtlich und aussergerichtlich Zugang zu Rechtsmitteln haben, damit Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden können.

UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte


Letzte Aktualisierung 08.01.2024

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Abteilung Frieden und Menschenrechte

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