Wirtschaftliche Interessen und Menschenrechte können sich gegenseitig verstärken

Vor zwanzig Jahren wurde gemeinsam mit Öl-, Gas- und Bergbauunternehmen eine Initiative lanciert, die dazu beitragen soll, Menschenrechtsverletzungen in diesem Sektor zu verhindern. Die sogenannten Freiwilligen Grundsätze sollen den Dialog zwischen Regierungen, Unternehmen und NGO fördern. Die Schweiz ist Mitglied dieser Initiative und hat noch bis Ende März 2020 deren Vorsitz inne. Während ihres einjährigen Vorsitzes setzte sie sich gemäss ihrer Aussenpolitischen Strategie 2020–2023 für eine Stärkung des Mehrparteienansatzes vor Ort ein – mit überzeugenden Ergebnissen.

 Ein Stück schwarzes Kobalt und ein Stück grünes Kupfer liegen auf dem ockerfarbenen Boden, um den Abbau im Kupfergürtel der Demokratischen Republik Kongo zu veranschaulichen.

Der Kupfergürtel in der Demokratischen Republik Kongo ist reich an Kupfer (grün) und an Kobalt (schwarz), die für die Herstellung von wiederaufladbaren Batterien für Elektroautos unerlässlich sind. © EDA

Freiwillige Massnahmen

Im Vordergrund steht der Dialog zwischen Behörden, Privatsektor und Zivilgesellschaft. «Die Freiwilligen Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte», die 2000 ins Leben gerufen wurden, wirken darauf hin.

Mit diesen Grundsätzen verfügen Unternehmen, die oft in komplexen oder fragilen Kontexten tätig sind, über Leitlinien zur Identifizierung von Risiken zum Beispiel im Zusammenhang mit den Diensten von öffentlichen Sicherheitskräften oder privaten Sicherheitsfirmen zum Schutz der eigenen Aktivitäten. Sie können Massnahmen treffen, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern oder die Verschärfung eines Konflikts zu vermeiden.

Für die Staaten stellen die Freiwilligen Grundsätze ein wertvolles Instrument dar, das es ihnen erlaubt, ihren Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen. Und die NGO können ihr Fachwissen zu spezifischen Fragen oder gesellschaftlichen Herausforderungen einbringen und gleichzeitig bei der Ausarbeitung konstruktiver Lösungen mitwirken.

Sicherheit im Niger-Delta

In Peru, Ghana, Nigeria und Myanmar wurden bereits Plattformen geschaffen, die Unternehmen, Behörden und lokale NGO zusammenbringen. Weitere sollen in der Demokratischen Republik Kongo (DRK), in Kolumbien und in Indonesien entstehen.
In Ghana wurde 2017 eine solche Plattform gegründet. Sie verbessert die Koordination von denjenigen Unternehmen, die im Gas- und Ölsektor tätig sind, und den Gemeinschaften am Golf von Guinea. Ein weiteres Beispiel ist Nigeria, wo für die Sicherheitskräfte im Niger-Delta Schulungen bezüglich Einhaltung der Menschenrechte durchgeführt wurden.

Verantwortungsvolles Handeln

Die Schweiz unterstützt den Ansatz, Lösungen für die Herausforderungen vor Ort zu ermöglichen und gute Praktiken zu fördern. Sie schloss sich 2011 der Initiative an. Die Freiwilligen Grundsätze stehen im Einklang mit ihrer Politik, die grundsätzlich davon ausgeht, dass wirtschaftliche Interessen und das Einhalten der Menschenrechte sich gegenseitig verstärken können.

Auf institutioneller Ebene bieten der Nationale Aktionsplan der Schweiz 2020–2023 und die Aussenpolitische Strategie 2020–2023 den Rahmen für verantwortungsbewusstes Verhalten von Unternehmen im Bereich der Menschenrechte, und zwar für ihre Geschäftstätigkeit im In- und Ausland. Die beiden Dokumente folgen den Leitprinzipien der UNO für Wirtschaft und Menschenrechte.

Der Bund fördert die Umsetzung der verantwortungsvollen Unternehmensführung in allen Wirtschaftsbereichen. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen. Mit diesem Ziel hat der Bundesrat die Aktionspläne zur Corporate Social Responsibility (CSR) und zu Wirtschaft und Menschenrechten für die Legislaturperiode 2020–2023 verabschiedet. Er setzt sich für international abgestimmte Leitlinien ein und unterstützt Unternehmen bei der sektorspezifischen Umsetzung.
Aussenpolitische Strategie des Bundesrates 2020–2023

Aktive Rolle der Schweiz

Die Schweiz spielt also bei verschiedenen Multistakeholder-Initiativen, darunter dem Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister (ICoC) und den Freiwilligen Grundsätzen, eine aktive Rolle. 2020 – zwanzig Jahre nach der Gründung – übernahm die Schweiz zum zweiten Mal den Vorsitz dieser Initiative.

Konkret sucht die Schweiz über das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) den Kontakt zu den in der Schweiz ansässigen Unternehmen der betreffenden Branchen, aber auch zu Behörden derjenigen Länder, in denen Rohstoffe abgebaut werden, mit dem Ziel, Unternehmen und Regierungen zur Einhaltung der Freiwilligen Grundsätze zu bewegen.

Ausserdem bemüht sich die Schweiz, auf bilateraler und multilateraler Ebene den Dialog zwischen Privatsektor, Behörden und Zivilgesellschaft über gute Praktiken im Bereich Sicherheit und Menschenrechte zu fördern.

Positive Ergebnisse und Herausforderungen

Während ihres Vorsitzes 2019–2020 konzentrierte sich die Schweiz auf die Umsetzung der Grundsätze vor Ort und die Gewinnung neuer Mitglieder.

Es ist ihr unter anderem gelungen, ein Unternehmen aus dem Agrobusiness für die Initiative zu gewinnen und diese somit auf eine neue Branche auszuweiten. Zudem trat das erste chinesische Unternehmen den Freiwilligen Grundsätzen bei. Auf Länderebene hat die DRK eine Mitgliedschaft beantragt, was nach dem Beitritt von Ghana positiv zu werten ist, denn das Engagement der Erzeugerländer ist wichtig, um die Wirkung vor Ort zu stärken und die nationalen Institutionen einzubeziehen.

Die Schweiz hat gezielt in die Ausbildung der Polizei und die Förderung des Dialogs zwischen Zivilgesellschaft, Unternehmen und Behörden investiert und ist so ihrer Strategie gefolgt, sich verstärkt auf diejenigen Länder zu konzentrieren, die am meisten von den Freiwilligen Grundsätzen profitieren können, namentlich die DRK, Nigeria und China. Ausserdem stärkte sie die Arbeitsgruppen, namentlich in der DRK, um die Wirkung der Initiative im französischsprachigen Afrika zu erhöhen.

Schliesslich hat sie in Zusammenarbeit mit ihren Partnern die Unterzeichnung eines Abkommens mit der wichtigsten chinesischen Handelskammer erleichtert. Ziel dieses Schrittes ist es, an den chinesischen Kontext angepasste Instrumente zu entwickeln. Angesichts der Höhe der chinesischen Investitionen weltweit erachtet es die Schweiz als dringlich, China als Partner einzubeziehen. Dadurch will sie ihrer Überzeugung Nachdruck verleihen: Wirtschaft und Menschenrechte schliessen sich nicht aus, sondern können sich gegenseitig verstärken.

Freiwillige Grundsätze: Überblick

Die Freiwilligen Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte wurden im Jahr 2000 verabschiedet.

Die Initiative wurde im Rahmen eines Dialogs zwischen verschiedenen Regierungen (insbesondere USA, Grossbritannien, Niederlande und Norwegen), Unternehmen der Bergbau-, Öl- und Gasindustrie sowie Menschenrechtsorganisationen entwickelt.

Ziel ist es, die Sicherheitsbedürfnisse von Unternehmen besser mit der Achtung der Menschenrechte in Einklang zu bringen. Die Freiwilligen Grundsätze lassen sich auf alle Industriezweige anwenden.

Die Schweiz wurde im September 2011 an der ausserordentlichen Plenartagung aller Akteure in Ottawa als Vollmitglied («participating government») aufgenommen. Dies bedeutet, dass sie nicht nur die Grundsätze übernommen hat, sondern auch eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen ist.

Die Schweiz wirkt im Lenkungsausschuss der Initiative mit. Sie hatte von März 2013 bis März 2014 sowie von März 2019 bis März 2020 den Vorsitz der Freiwilligen Grundsätze inne.

Die Schweiz setzt sich insbesondere dafür ein, dass sich möglichst viele Regierungen den Freiwilligen Grundsätzen anschliessen und auf einen Dialog zwischen Behörden, Privatsektor und Zivilgesellschaft hinwirken.

Dank ihrem Engagement ist es der Schweiz namentlich gelungen, Synergien zwischen den Freiwilligen Grundsätzen, dem Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister (ICoC) und den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu schaffen.

Mitglieder der Freiwilligen Grundsätze

  

Staaten (10)

Argentinien

Australien

Kanada

Kolumbien

Ghana

Niederlande

Norwegen

Schweiz

Grossbritannien

USA

Unternehmen (33)

Alphamin Bisie Mining SA

Agnico Eagle

Anglo American

AngloGold Ashanti

Barrick Gold Corporation

BHP Billiton

BP

Chevron

ConocoPhilipps

Dinant

Equinor

ExxonMobil

Freeport-McMoRan Inc.

Frontera Energy

Galp Energia

Gemfields

Glencore

Goldcorp

MMG

Newcrest Mining Limited

Newmont Mining

Norsk Hydro

Oil Search

PanAust

Repsol

Rio Tinto

Seven Energy

Shell

Sheritt International

Total

Tullow Oil

Vale

Woodside Energy

NGO (15)

CDA Collaborative Learning Project

Coginta

COMPPART

The Fund for Peace 

Human Rights Watch

IMPACT

International Alert

LITE-Africa 

New Nigeria Foundation

Pact

Partners Network

PAX 

Search for Common Ground

UNICEF Canada

WANEP Ghana

Beobachter (9)

Comité Minero Energético de Seguridad y Derechos Humanos Colombia (CME)

Genfer Zentrum für die Gouvernanz des Sicherheitssektors (DCAF)

Vereinigung des Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister (ICoCA)

Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)

International Council on Mining and Metals (ICMM)

Internationale Finanz-Corporation (IFC)

Institute for Human Rights and Business

International Petroleum Industry Environmental Conservation Association (IPIECA)

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

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