Neue Trends beeinflussen den Schutz der Menschenrechte

Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte stehen auch in Europa unter Druck. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wirkt dem entgegen. Mit einer neuen Strategie passt sich der Gerichtshof aktuellen Trends wie Digitalisierung oder Covid-19 an. Das EDA unterstützt diese Neuorientierung finanziell mit 250’000 Franken, damit hängige Verfahren schneller abgeschlossen werden können.

15.02.2022
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte stehen auch in Europa unter Druck. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wirkt dem entgegen. Mit einer neuen Strategie passt sich der Gerichtshof aktuellen Trends wie Digitalisierung oder Covid-19 an. Das EDA unterstützt diese Neuorientierung finanziell mit 250’000 Franken, damit hängige Verfahren schneller abgeschlossen werden können.

Digitalisierung und Covid-19 konfrontieren den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg mit neuen Fragen in der Rechtssprechung. © Keystone

Die Covid-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, Einsprüche gegen Lizenzen zur Erdölförderung oder die Rechtmässigkeit von Zugriffsbeschränkungen auf Internetseiten sind für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg neues Terrain. Diese Themen werfen neue Fragen auf und ermöglichen es dem Gerichtshof, seine Rechtsprechung weiterzuentwickeln. Mit einer neuen Strategie für sein Fallmanagement priorisiert der EGMR wichtige und dringende Fälle. Damit passt sich der Gerichtshof neu aufkommenden Trends wie Digitalisierung, Covid-19 und Umwelt an.

Covid-Impfpflicht (fr)

Lizenzen zur Erdölförderung (en)

Zugriffsbeschränkungen auf Internetseiten (fr)

Ein Erfolgsmodell

Das Modell des EGMR ist ein gutes Beispiel für einen wirksamen Multilateralismus, jährlich werden über 50'000 neue Beschwerden eingereicht. Die Aufgabe des Gerichtshofs ist die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu überwachen. Sie gewährt den Menschen auf unserem Kontinent unter anderem das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, die Meinungsfreiheit und verbietet Folter und Diskriminierung. Jede Person, die ihre Menschenrechte durch einen Mitgliedsstaat verletzt sieht, kann eine Beschwerde beim EGMR einreichen. Sein Urteil ist verbindlich. Damit spielt der EGMR eine einzigartige Rolle in der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und für den Schutz der Menschenrechte. Er bietet Menschen Schutz vor staatlicher Willkür und mangelnder Gewaltentrennung.

Opfer des eigenen Erfolgs

Trotzdem ist der EGMR im wahrsten Sinne des Wortes Opfer seines eigenen Erfolgs. Die Beschwerdeflut hat bis 2010 einen ansehnlichen Rückstau verursacht. Unter dem Vorsitz der Schweiz initiierte das Ministerkomitee des Europarats im Jahr 2010 in Interlaken einen Reformprozess. 2012 gründeten die Mitgliedsstaaten des Europarats zudem den «Brighton Special Account», womit Staaten den Gerichtshof zusätzlich finanziell unterstützen können. Dank dieser Initiative konnte bis 2020 der Rückstau von 160'000 auf 62'000 Fälle reduziert werden.

Ein starker Gerichtshof ist im Interesse der Schweiz

Um den EGMR dabei zu unterstützen, den noch bestehenden Rückstau abzubauen und wichtige neue Fragestellungen zu beantworten, unterstützt die Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) des EDA den «Brighton Special Account» mit einem einmaligen Beitrag über 250'000 CHF. Damit trägt das EDA zur Handlungsfähigkeit von Menschenrechtsinstitutionen bei. Die Unterstützung soll insbesondere auch dazu dienen, die Rechtsprechung in den neuen Themenfeldern weiterzuentwickeln.

Botschafterin Anna Ifkovits Horner, Chefin der Abteilung Eurasien, und Bjørn Berge reichen sich die Hand.
Botschafterin Anna Ifkovits Horner, Chefin der Abteilung Eurasien, und Bjørn Berge, stv. Generalsekretär des Europarats, bei der Übergabe des Beitrags der Schweiz in Strassburg im Dezember 2021. © EDA

Gemäss der Bundesverfassung und der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 (APS) setzt sich die Schweiz für den universellen Schutz der Menschenrechte weltweit ein. Die Leitlinien Menschenrechte 2021-2024, die die APS konkretisieren, sehen vor, dass die Schweiz mit Akteuren zusammenarbeitet, die sich für Menschenrechte einsetzen. Dazu gehört auch die Stärkung des EGMR, der als internationale Rekursinstanz eine zentrale Funktion für den Schutz der Menschenrechte einnimmt.

Die Schweiz hält sich an ihre Verpflichtungen

Die Schweiz ist dem Europarat 1963 beigetreten und ratifizierte die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nach Zustimmung der Bundesversammlung 1974. Dadurch wurde auch Schweizerinnen und Schweizern der Zugang zum EGMR gewährt Seit dem Inkrafttreten der Konvention wurden mehr als 8'000 Beschwerden gegen die Schweiz eingereicht. Den Grossteil der Beschwerden hat der EGMR für unzulässig erklärt. Zu 206 Beschwerden gegen die Schweiz fällte er ein Urteil und stellte in 59% dieser Fälle eine Verletzung der Menschenrechtskonvention fest. Diese Quote zeugt von der guten Leistung des schweizerischen Rechtsstaats. Im ganzheitlichen Durchschnitt findet der EGMR in 84% aller zugelassenen Beschwerden mindestens eine Verletzung.

Urteile entfalten Wirkung

Die EMRK und die Urteile des EGMR haben konkrete Auswirkungen auf das Rechtssystem und den Schutz der Menschenrechte in der Schweiz. So wurde zum Beispiel nach einem Entscheid zur Entschädigung von Asbestopfern trotz Ablauf der Verjährungsfrist 2017 die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer gegründet, welche die finanzielle Gleichbehandlung von Asbestopfern fördert. Zudem wurde die Verjährungsfrist in Fällen, in welchen die Spätfolgen erst lange nach dem schädigenden Ereignis auftreten, auf 20 Jahre angehoben. Ein anderes Beispiel der Anpassung des Schweizer Rechts an die Anforderungen der EMRK ist die Revision des Namensrechts 2013, welche Frauen und Männer gleichstellte, nachdem der Gerichtshof das schweizerische Namensrecht 2010 für diskriminierend befand.

Entscheid zur Entschädigung von Asbestopfern

Die Europäische Menschenrechtskonvention bildet ein Fundament des politischen Systems der Schweiz, das sich durch Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auszeichnet. Die in der Bundesverfassung von 1999 verankerten Grundrechte orientieren sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese gewähren allen Schweizerinnen und Schweizern einen starken Menschenrechtsschutz, der durch den EGMR zusätzlich gestärkt wird. 

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