Nukleare Non-Proliferation

Die Nichtverbreitung von Kernwaffen ist eine Priorität der Schweiz, da deren Proliferation an staatliche oder nichtstaatliche Akteure schwerwiegende sicherheitspolitische Folgen hätte. Die Schweiz ist aktives Mitglied der Internationalen Atomenergie-Organisation und engagiert sich für ein völkerrechtliches Verbot jeglicher Nuklearexplosionen. Ebenso tragen hohe Standards im Bereich nukleare Sicherheit und Sicherung sowie Exportkontrollen zur nuklearen Nichtverbreitung bei.

Von der Nachbarinsel im Pazifik sieht man, wie sich am Horizont eine riesige Wolke in Pilzform auftürmt – aufgrund eines Nukleartests auf dem Bikini-Atoll.
Seit der Erfindung der Kernwaffe wurden über 2000 Nukleartests durchgeführt, wie hier einer der ersten 1946 auf dem Bikini-Atoll im Pazifik. © Keystone

Die Schweiz setzt sich für die durch den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, NPT) etablierte Nichtverbreitungsnorm ein. Der internationalen Gemeinschaft stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um die Weiterverbreitung von Nuklearwaffen zu verhindern. Dazu gehören die Internationale Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA), der umfassende Nuklearteststoppvertrag (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty, CTBT) und multilateral ausgehandelte und angewandte Exportkontrollen von nuklearen Gütern. Die Schweiz engagiert sich in all diesen Bereichen. 

Exportkontrollen und Non-Proliferation

Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA)

Die IAEA ist das globale zwischenstaatliche Forum für wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit im nuklearen Bereich. Ihre Hauptaufgabe ist die Förderung der internationalen Zusammenarbeit zur friedlichen Nutzung der Nuklearenergie. Ebenso umfasst ihr Mandat die Verhinderung des Missbrauchs von nuklearen Anlagen und nuklearem Material für militärische Zwecke. Somit leistet die Organisation einen zentralen Beitrag zur nuklearen Nichtverbreitung.

Gemäss dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen sind alle Nichtkernwaffenstaaten verpflichtet, Sicherungsabkommen, sogennante «Safeguards Agreements», mit der IAEA abzuschliessen. So verifiziert die IAEA, dass deklariertes Nuklearmaterial und Nuklearanlagen ausschliesslich für friedliche Zwecke genutzt werden.

Ein Zusatzprotokoll erlaubt der Agentur die Überprüfung, dass kein undeklariertes nukleares Material und keine undeklarierten nuklearen Aktivitäten bestehen. Die Schweiz hat sowohl ein Sicherungsabkommen als auch ein Zusatzprotokoll mit der IAEA abgeschlossen.

Die IAEA überwacht ausserdem die Einhaltung der nuklearrelevanten Verpflichtungen des Nuklearabkommens mit dem Iran (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA) und erfüllt Aufgaben in den Bereichen nukleare Sicherheit und Sicherung.

Die Schweiz ist seit der Gründung der IAEA 1957 Mitglied und leistet einen Beitrag zur Erarbeitung von Standards bezüglich Sicherheit und Sicherung von Kernmaterialien. Das Labor Spiez und die École polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL) sind Kooperationspartner der IAEA.

Internationale Atomenergie-Organisation, IAEA (en)

Vertrag über das umfassende Verbot von Kernwaffenversuchen

Im Laufe des Kalten Krieges wurden über 2000 Nukleartests durchgeführt. Solche Tests haben negative Auswirkungen auf die Gesundheit, Umwelt, globale Sicherheit und Nichtverbreitungsarchitektur. Ein umfassendes Verbot von Nuklearexplosionen erschwert die Neu- und Weiterentwicklung von Nuklearwaffen massgeblich und ist somit ein zentraler Bestandteil des globalen Nichtverbreitungsregimes.

Der Vertrag über das umfassende Verbot von Kernwaffenversuchen möchte ein absolutes Verbot von Nuklearexplosionen aller Art – insbesondere von Versuchen mit Nuklearwaffen – durch ein weltweites Überwachungsnetz verifizierbar durchsetzen. Das bereits bestehende Überwachungsnetz (International Monitoring System) umfasst über 300 Messstationen, die weltweit bereits kleinste Explosionen in der Atmosphäre, unter Wasser, an Land und unter der Erde punktgenau nachweisen können. Seinen Nutzen konnte das System bei der Detektion mehrerer nordkoreanischer Kernwaffentests unter Beweis stellen. Die Schweiz verfügt über eine seismische Messstation in Davos, welche Teil des internationalen Überwachungssystems ist.

Die Vertragsverhandlungen schufen eine globale Norm gegen die Durchführung von Nukleartests. Seit 1998 halten alle Staaten bis auf Nordkorea ein entsprechendes Moratorium ein. Der Vertrag selbst tritt jedoch erst dann in Kraft, wenn gewisse über relevante Kerntechnologien verfügende Staaten den Vertrag ratifiziert haben. Die Schweiz ruft insbesondere diese Staaten regelmässig zur Ratifikation des Vertrages auf, um dessen rasches Inkrafttreten zu ermöglichen.

Bis zu dessen Inkrafttreten werden die Aufgaben der geplanten Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organization, CTBTO) von einem «Provisorischen Technischen Sekretariat» mit Sitz in Wien erfüllt.

Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Kernwaffenversuchen, CTBTO (en)

Nukleare Sicherung und Sicherheit

Auch die nukleare Sicherung und Sicherheit sind integraler Bestandteil der Schweizer Bemühungen gegen die Weiterverbreitung von Nuklearwaffen zuhanden staatlicher sowie nichtstaatlicher Akteure. Die nukleare Sicherheit garantiert, dass nukleare Anlagen so betrieben werden, dass Menschen und Umwelt vor schädlicher Strahlung geschützt sind. Gleichzeitig soll die nukleare Sicherung verhindern, dass unbefugte Akteure (beispielsweise terroristische Akteure) Zugang zu Nuklearanlagen und -materialien erhalten.

Die Schweiz engagiert sich beispielsweise im Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial (Convention on the Physical Protection of Nuclear Material, CPPNM). Dieses zielt darauf ab, Diebstahl oder andere Straftaten im Zusammenhang mit Kernmaterial zur zivilen Nutzung zu verhindern, aufzudecken und zu bestrafen. Die Schweiz nimmt 2022 den Co-Vorsitz der Überprüfungskonferenz des angepassten Übereinkommens wahr.

Änderung des Übereinkommens vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial

Letzte Aktualisierung 31.01.2022

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