Direktion für Völkerrecht

Die Einhaltung und die Förderung des Völkerrechts spielen in der schweizerischen Aussenpolitik seit jeher eine vorrangige Rolle und tragen zu ihrer Kohärenz und Glaubwürdigkeit bei. Als «juristisches Gewissen» des EDA und Kompetenzzentrum des Bundes für internationales Recht befasst sich die Direktion für Völkerrecht (DV) mit juristischen Fragen im Zusammenhang mit den internationalen Beziehungen der Schweiz.

Ziele

  • Wahrung der Interessen der Schweiz und ihrer Bürgerinnen und Bürger in völkerrechtlicher Hinsicht
  • Überwachung der korrekten Auslegung und Anwendung des Völkerrechts durch die schweizerischen Behörden, sowohl in der Schweiz wie im Ausland
  • Förderung der Achtung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, namentlich im Rahmen der Vereinten Nationen

Tätigkeitsfelder

  • Mitwirkung bei der Aushandlung, dem Abschluss und der Umsetzung völkerrechtlicher Verträge
  • Durchsetzung schweizerischer Rechtsansprüche gegenüber dem Ausland
  • Unterstützung und Beratung des EDA-Vorstehers und des Bundesrats in völkerrechtlichen Fragen bei der Gestaltung der Aussenpolitik
  • Beratung der Schweizer Vertretungen im Ausland und anderer Ämter der Bundesverwaltung bei

Völkerrechtsfragen

Für immer mehr Bereiche werden internationale Normen entwickelt: Polizei, Justiz, Zollkontrollen, Umweltschutz und Kommunikation. Dies hat zu einer erheblichen Ausweitung des Tätigkeitsfeldes der DV geführt. Zur Direktion gehört auch das Schweizerische Seeschifffahrtsamt, das seinen Sitz in Basel hat.

Rechtsberatung

Der Direktor der DV wirkt auch als Rechtsberater des EDA und berät den Departementschef in allen Fragen des Völkerrechts. Er führt Verhandlungen und verfolgt die Weiterentwicklung und Kodifikation des Völkerrechts, insbesondere die Arbeiten der Völkerrechtskommission und des 6. Ausschusses der UNO-Generalversammlung.

Letzte Aktualisierung 28.12.2023

Kontakt

EDA Direktion für Völkerrecht (DV)

Kochergasse 10
CH – 3003 Bern

Zum Anfang