Schwarz-weiss Fotos von Folteropfern im Tuol-Sleng-Genozid-Museum in Phnom Phen in Kambodscha.
Fotos von Folteropfern im Tuol-Sleng-Genozid-Museum in Phnom Phen, Kambodscha. © Shutterstock/WDEON

Das Engagement der Schweiz für die Vergangenheitsarbeit basiert auf den vier Schlüsselbereichen: Recht auf Wahrheit, Recht auf Gerechtigkeit, Recht auf Wiedergutmachung und Garantie der Nicht-Wiederholung. Die so genannten Joinet-Prinzipien anerkennen die Rechte der Opfer und legen die Pflichten des Staates fest. Sie gehen zurück auf die Grundsätze, die der Franzose Louis Joinet 1999 für die damalige UNO-Menschenrechtskommission entwickelte.

Recht auf Wahrheit

Das Recht auf Wahrheit und die Pflicht zur Erinnerung beinhalten: 

  • ein individuelles Recht der Opfer und ihrer Familien, die Wahrheit über das ihnen oder ihren Angehörigen zugefügte Unrecht zu erfahren; 

  • ein kollektives Recht der Gesellschaft auf Aufklärung über die Geschehnisse und die Umstände, die zu schweren Menschenrechtsverletzungen führten. 

Denn solche Ereignisse sollen sich nicht wiederholen.

Der Staat ist verpflichtet, zu verhindern, dass Unrecht aus dem kollektiven Gedächtnis gelöscht wird und revisionistische Ideen entstehen können. Dafür werden in erster Linie aussergerichtliche Untersuchungskommissionen, so genannte Wahrheits- und Versöhnungskommissionen, eingesetzt. Ziel ist, den Verwaltungsapparat zu durchleuchten, der selber Missbräuche beging oder sie nicht verhinderte, damit sich diese nicht wiederholen. Zudem sollen die Kommissionen Beweismaterial für die Justiz sichern. Die meisten Massnahmen tragen so gleichzeitig zur Dokumentation sowie zu Aufbau und Erhaltung von Archiven bei.

Recht auf Gerechtigkeit

Das Recht auf Gerechtigkeit und die Pflicht zur Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen basiert auf zwei Prinzipien: Jedes Opfer kann seine Rechte geltend machen und hat Anspruch auf einen fairen und wirksamen Rechtsschutz. Dazu gehört, dass die Verantwortlichen gerichtlich zur Rechenschaft gezogen werden und Wiedergutmachung geleistet wird.

Gleichzeitig ist der Staat verpflichtet, Menschenrechtsverletzungen zu ahnden. Er muss Täter verhaften, sie vor Gericht bringen und bestrafen, wenn ihre Schuld nachgewiesen werden kann.

Recht auf Wiedergutmachung

Das Recht auf individuelle und kollektive Wiedergutmachung umfasst individuelle Massnahmen für die Opfer, ihre Angehörigen und unterhaltsberechtigte Personen. Dazu gehören etwa eine Restitution, d.h. der Versuch, die frühere Situation des Opfers wiederherzustellen, oder eine Entschädigung für physischen oder psychischen Schaden. Eingeschlossen sind verpasste Chancen, körperliche Schäden, Ehrverletzung, Anwaltskosten und Rehabilitation. Sie umfasst medizinische Pflege, psychologische und psychiatrische Behandlung.

Kollektive Massnahmen zur Wiedergutmachung beinhalten symbolische Handlungen. Dazu gehören Gedenkveranstaltungen für die Opfer, die Errichtung von Gedenkstätten oder die öffentliche Übernahme der Verantwortung durch den Staat. Auf diese Weise kann der Staat seiner Pflicht zur Erinnerung nachkommen und dazu beitragen, die Würde der Opfer wiederherzustellen.

Garantie der Nicht-Wiederholung

Damit sich Unrecht nicht wiederholt, braucht es Massnahmen wie die Überprüfung der Angestellten öffentlicher Institutionen sowie eine Verwaltungs-und Gesetzesreform. Dabei geht es darum:

  • paramilitärische bewaffnete Gruppen aufzulösen (Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung)

  • Sicherheitsinstitutionen zu reformieren,

  • Notstandsgesetze aufzuheben,

  • Amtsträger zu entfernen, wenn ihnen in einem fairen und transparenten Verfahren die Beteiligung an schweren Menschenrechtsverletzungen nachgewiesen wird, und 

  • staatliche Institutionen und Gesetze so zu reformieren, dass sie die Normen der guten Regierungsführung und der Rechtsstaatlichkeit erfüllen.

Bilaterales und multilaterales Engagement

Bilateral unterstützt die Schweiz Initiativen zur Vergangenheitsarbeit auf Anfrage und in diversen Schwerpunktkontexten. Das EDA berät und unterstützt die Staaten und begleitet politische Prozesse. Dazu gehören Wahrheits- und Versöhnungskommissionen, Programme zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern, die Reform von Behörden und Institutionen oder das Errichten von Gedenkstätten.

Multilateral lanciert die Schweiz Initiativen und initiiert Resolutionen. Beispiel dafür ist das Mandat für einen UNO-Sonderberichterstatter zur Förderung von Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantie der Nicht-Wiederholung. 2019 verabschiedete der Menschenrechtsrat zudem eine Resolution zu Vergangenheitsarbeit, welche auf die Initiative der Schweiz zurückgeht.

Die Schweiz engagiert sich zudem in der Aus- und Weiterbildung von Expertinnen und Experten und hilft mit, neue Ideen und Konzepte für die Vergangenheitsarbeit zu entwickeln. So fördert die Schweiz etwa bessere Ansätze bezüglich Schutz und Zugang von Archiven im Zusammenhang mit Vergangenheitsarbeitsprozessen. 2019 hat der Internationale Archivrat beispielsweise Richtlinien gutgeheissen für die Beherbergung von gefährdeten Archiven, welche in einem von der Schweiz lancierten Prozess von internationalen Experten erarbeitet worden waren.

Die vier Pfeiler der Vergangenheitsarbeit (PDF, 1 Seite, 60.0 kB, Deutsch)

Letzte Aktualisierung 08.01.2024

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