Welche Persönlichkeiten sucht das EDA?

Diplomatinnen und Diplomaten sind kontaktfreudig und können improvisieren. Sie sind flexibel, verfügen über politisches und unternehmerisches Flair und sind gleichzeitig tief mit den Schweizer Werten und der Schweizer Kultur verbunden.

Aufgeschlossenheit, interkulturelle Sensibilität, die Bereitschaft zu regelmässigen Arbeitsplatzwechseln und Interesse an einem breiten Themenspektrum sind ebenso Voraussetzung wie Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck, ein professionelles Auftreten sowie Verhandlungsgeschick auf dem internationalen Parkett.

Rekrutiert das EDA immer noch Profile II?

Über das Eintrittsverfahren Profil II rekrutiert das EDA zusätzliche Personen (ab 31 Jahre). Diese werden individuell und je nach Fach- und Personalbedarf des Departements intern und/oder extern rekrutiert. Das EDA legt jährlich fest, ob und für welche versetzbaren Karrieren ein Eintrittsverfahren Profil I und/oder II durchgeführt wird. Alle öffentlichen Ausschreibungen werden auf dem Stellenportal Bund publiziert.

Was sind die Aufgaben im Alltag einer Diplomatin, eines Diplomaten?

  • Betreuen von Länder- und Fachdossiers an der Zentrale oder im Ausland
  • Definieren und Vertreten der Schweizer Position in internationalen Gremien
  • Unterstützen von Schweizer Unternehmen im Ausland
  • Leiten von Projekten in den Bereichen Kultur, Menschenrechte oder Entwicklungszusammenarbeit
  • Organisieren und Koordinieren der Besuche von Ministerinnen und Ministern oder hochrangigen Regierungsvertretern
  • Networking, der Aufbau von Beziehungsnetzen im Gastland und in der Schweiz
  • Koordinieren der aussenpolitischen Aktivitäten in Bern

Welche Herausforderungen bringt der Beruf mit sich?

  • Vielfältige berufliche und persönliche Begegnungen
  • Arbeiten in einem internationalen Umfeld
  • Ständig wechselnde berufliche Herausforderungen
  • Regelmässig wechselndes Arbeitsumfeld durch die Versetzungsdisziplin
  • Herausforderungen im Zusammenhang mit der mitreisenden Familie: Gesundheitsfragen, Erwerbstätigkeit der Partnerin / des Partners, Schule und Ausbildung der Kinder
  • Regelmässiger Neuaufbau des sozialen Beziehungsnetzes
  • Einklang Beruf- und Privatleben
  • Teilweise schwierige Arbeits- und Lebensbedingungen / Leben in Ländern mit erhöhten Sicherheitsrisiken

Lassen sich Berufs- und Familienleben vereinbaren?

Die spannenden und reizvollen Herausforderungen, welche das Arbeiten in Ländern rund um den Globus für Diplomatinnen und Diplomaten mit sich bringen, stellen sich für das Umfeld der versetzbaren Mitarbeitenden oft als grosse Hürde heraus. Der Berufsalltag erfordert ein persönliches Engagement, welches weit über die normalen Bürozeiten hinausgeht. Langwierige Verhandlungen, regelmässige repräsentative Pflichten oder Einsätze aufgrund wechselnder politischer Verhältnisse zwingen Mitarbeitende zu einem sehr flexiblen Umgang mit ihrer Freizeit und ihrem Familienleben. Hinzu kommt die Versetzungsdisziplin, aufgrund derer sich Diplomatinnen und Diplomaten sowie deren Familien alle vier Jahre aus dem neu aufgebauten Umfeld verabschieden und in einem anderen, oft unbekannten Land neu starten müssen. Und dies inkl. Herausforderungen wie:

  • Leben in Ländern mit schwierigen Sicherheitsbedingungen
  • Mangelnde medizinische Versorgung
  • Trennungen von Familie und Freunden
  • Wechsel von Schulen
  • Leben unter extremen klimatischen Bedingungen

Selbstverständlich ist es möglich, Berufs- und Familienleben zu vereinbaren. Es ist unverzichtbar, den Partner oder die Partnerin von Beginn weg miteinzubeziehen, intensiv über die kommenden Herausforderungen zu diskutieren und schliesslich den Entscheid für ein globalmobiles Leben gemeinsam zu treffen. Gut zu wissen, dass das EDA die Bedürfnisse der begleitenden Familien bei Versetzungsentscheiden nach Möglichkeit berücksichtigt und sich an den Zusatzauslagen wie der Unterrichtskosten der Kinder massgeblich beteiligt.

Wie geht das EDA mit gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften um?

Das EDA verfolgt eine erklärte Politik der Nichtdiskriminierung.
In der Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordnung sind die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gleichgestellt, auch in Hinblick auf Ansprüche auf Auslands- und Familienzulagen. Es gibt Auslandsposten, auf denen gleichgeschlechtliche Begleitpersonen aufgrund der örtlichen Verhältnisse mit rechtlichen und/oder gesellschaftlichen Schwierigkeiten rechnen müssen.

Die institutionellen Bedürfnisse des EDA als Arbeitgeberin sind bei allen Versetzungsentscheiden von zentraler Bedeutung. Nach Möglichkeit werden die familiären Bedürfnisse berücksichtigt. 

Was bedeutet «Versetzungsdisziplin?»

Im EDA unterstehen Mitarbeitende der Karrieren «Diplomatie», «Internationale Zusammenarbeit» und «Konsularisches, Betriebsführung und Finanzen» der Versetzungsdisziplin. Mit anderen Worten, sie werden alle 3 oder 4 Jahre auf einen anderen Posten in der Schweiz oder im Ausland versetzt. Die Aufteilung zwischen Einsätzen an der Zentrale resp. im Ausland gestaltet sich von Karrieren zu Karriere resp. natürlich auch von Person zu Person unterschiedlich:

  • Karriere «Internationale Zusammenarbeit»: ca. 1/3 im Ausland und 2/3 in der Schweiz
  • Karriere «Diplomatie»: ca. 2/3 im Ausland und 1/3 in der Schweiz
  • Karriere «Konsularisches, Betriebsführung und Finanzen (KBF)»: Bis auf wenige Ausnahmen arbeiten Mitarbeitende der Karriere «KBF» während ihrer gesamten Laufbahn beim EDA im Ausland.

Kann mein/e Partner/in im Ausland arbeiten?

Dank bilateralen Abkommen ist es für Begleitpersonen in vielen Gastländern möglich, eine Arbeitsbewilligung zu beantragen und einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Telearbeit ist heutzutage eine weitere Möglichkeit. Dennoch kann die tatsächliche Berufsausübung im Ausland mit Schwierigkeiten verbunden oder nicht möglich sein. Sie ist von Fall zu Fall abzuklären.

Das EDA ist sich bewusst, wie wichtig die Ausübung eines Berufs für viele Begleitpersonen ist. Aus diesem Grund fördert das Departement die Erwerbsstätigkeit im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten. Für Informationen steht Ihnen das Family Office zur Verfügung. 

family-office@eda.admin.ch

Welche Masterabschlüsse sind zugelassen?

Grundvoraussetzung für die Teilnahme am diplomatischen Concours ist ein Bachelor- und Masterabschluss einer Schweizer Universität / Fachhochschule oder eine gleichwertige, von Swiss ENIC zur Anerkennung empfohlene ausländische Ausbildung.

Die vielfältigen und abwechslungsreichen Aufgaben von Schweizer Diplomatinnen und Diplomaten erfordern ebenso unterschiedliche Profile und Ausbildungen. Ausschlaggebend für die Aufnahme ins diplomatische Corps sind zudem die Persönlichkeit, der Hintergrund und die Erfahrung der Kandidatinnen und Kandidaten.

Swiss ENIC

Kann ich mich bewerben, wenn ich mein Masterstudium per Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vollständig abgeschlossen habe?

Nein, der Masterabschluss ist eine verbindliche Zulassungsbedingung.

Wenn Sie per Ende der Bewerbungsfrist ihr Studium abgeschlossen aber noch kein Diplom erhalten haben, weil die Diplomfeier noch nicht stattgefunden hat, dürfen Sie sich trotzdem bewerben. Legen Sie Ihrer Bewerbung in diesen Fällen ein offizielles Schreiben Ihrer Universität oder Fachhochschule bei, welches den formellen Abschluss des Studiums bestätigt.

Hinweis: Falls Sie Ihr Bachelor- und Masterstudium im Ausland abschliessen, müssen Sie vor Beginn der Selektionsphase die Anerkennungsempfehlung Ihres Abschlusses durch Swiss ENIC vorweisen können. Treten Sie hierzu möglichst frühzeitig mit Swiss ENIC in Kontakt, da die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Swiss ENIC

Wie kann man sich auf den diplomatischen Concours vorbereiten?

Es besteht kein allgemein gültiges Rezept, um sich auf den diplomatischen Concours vorzubereiten. Die unterschiedlichen Disziplinen, die im Rahmen des Zulassungswettbewerbs geprüft werden, verlangen von den Kandidatinnen und Kandidaten ein breit gefächertes Allgemeinwissen, hohe Sprachkompetenzen sowie eine gefestigte Persönlichkeit. Es ist Aufgabe der Teilnehmenden, ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und in die entsprechenden Fächer und Kompetenzen zu investieren. Um Sie jedoch bei Ihrer Vorbereitung zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Themen und Schritte des Wettbewerbs in diesem Dokument zusammengefasst.

Es ist die Aufgabe der Teilnehmenden, ihre eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen und in die entsprechenden Fächer zu investieren. Es empfiehlt sich zudem, sich politisch auf dem Laufenden zu halten, regelmässig Medien aus dem In- und Ausland zu konsultieren und natürlich die Informationen und Publikationen der EDA-Website zu nutzen.

Wie viele Personen bewerben sich jeweils für den Concours? Und wie viele Personen werden eingestellt?

Die Anzahl eingehender Bewerbungen ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich (siehe Statistik). Die Anzahl Personen, welche rekrutiert werden, richtet sich nach dem Bedarf des Departements.

Statistiken Concours «Diplomatie» Profile I & II

 

Wie oft kann der Concours wiederholt werden?

Der Concours darf einmal wiederholt werden, sofern die Zulassungsbedingungen weiterhin erfüllt sind. Das Einreichen der Bewerbungsunterlagen und die Phase der administrativen Vorselektion gelten nicht als Prüfungsversuch. Erst der Zugang zu den Prüfungen der qualitativen Vorselektion gilt als Versuch. Bei einem Ausscheiden in der qualitativen Vorselektion oder der Selektion ist die Kandidatin oder der Kandidat zu einem zweiten Versuch berechtigt. Eine erneute Bewerbung mitsamt der Teilnahme an der qualitativen Vorselektion wird als letzter Versuch gewertet.

Der Zulassungswettbewerb muss auch bei der zweiten Teilnahme im vollen Umfang absolviert werden. Es besteht keine Möglichkeit, Prüfungsrunden zu überspringen, welche bei der ersten Teilnahme erfolgreich absolviert wurden.

Weiter dürfen sich Kandidierende pro Jahr nur auf einen der drei Zulassungswettbewerbe bewerben (Concours KBF, Concours Diplomatie, Concours Internationale Zusammenarbeit).

Darf man als Diplomat/in zusätzliche Staatsbürgerschaften behalten?

Seit 1. Januar 2017 dürfen alle der Versetzungspflicht unterstehenden Personen des EDA ihre zusätzlichen Staatsbürgerschaften behalten.

Ist eine medizinische Eignungsprüfung notwendig?

Das versetzbare Personal untersteht der Versetzungsdisziplin und wird alle 3 oder 4 Jahre auf einen anderen Posten im Ausland versetzt. Dabei kann eine optimale medizinische Versorgung vor Ort nicht immer gewährleistet werden. Aufgrund der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber unterliegt der Einsatz an solchen Orten einer medizinischen Eignungsprüfung.

Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt nur unter Vorbehalt der medizinischen Eignung. Diese wird von einem kompetenten Partnerinstitut der Bundesverwaltung geprüft.

Wird eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt?

Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses wird eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt.

Ziel der Personensicherheitsprüfung ist es sicherzustellen, dass die überprüfte Person kein Sicherheitsrisiko für die Schweiz oder das EDA darstellt. 

Die zu prüfende Person muss ihre Zustimmung geben. Ansonsten kann keine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden. Die Fachstelle Datenschutz, Öffentlichkeitsprinzip und Informationssicherheit steht Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung: informationssicherheit@eda.admin.ch

Wie hoch ist der Lohn von einem Kandidierenden in Ausbildung?

Der Lohn des versetzbaren Personals des EDA setzt sich aus einem Grundlohn und zusätzlichen Leistungen, den sogenannten Auslandleistungen, zusammen.

Der Grundlohn eines Kandidierenden hängt von der Lohnklasse und der Anzahl Jahre relevanter Berufserfahrung ab. Er wird gemäss den Vorgaben des Eidgenössischen Personalamts (EPA) berechnet. Beispiele für die Berechnung von Grundlohn finden Sie auf der Website des EPA im Dokument "Lohnsystem der Bundesverwaltung".

Die Auslandleistungen variieren je nach Einsatzort, Funktion und Familiensituation der Angestellten. Sie entschädigen einerseits die materiellen Kosten, die direkt mit einem Auslandeinsatz verbunden sind, und andererseits die immateriellen Nachteile, die für die Mitarbeitenden, ihre Begleitpersonen und Kinder aus dem Versetzungsrhythmus entstehen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung hängt die Entlöhnung nicht nur vom zukünftigen Einsatzort (an der Zentrale oder im Ausland) ab, sondern auch von der Lohnklasse der zugeteilten Funktion.

Welche Auslandleistungen gibt es?

Um die immateriellen Nachteile, die mit einem Auslandeinsatz verbunden sind, auszugleichen, werden Vergütungen ausgerichtet. Dabei handelt es sich um die «Inkonvenienzvergütung», wenn die Lebensbedingungen im Ausland schwieriger oder wesentlich schwieriger sind als in der Schweiz, und die «Mobilitätsentschädigung», die ab der dritten Versetzung gewährt wird.

Auch die Kosten, die durch einen Auslandeinsatz entstehen, werden entschädigt (Umzug, Einrichtung und Ausrüstung, Haushaltsführung, Zuschlag für Begleitpersonen und Ausbildung der Kinder).

Bei einer Versetzung ins Ausland mit einer Begleitperson (Ehe- oder Lebenspartner) sind in der Regel die Kandidierenden die Hauptverdienenden.

Werden bei einer Versetzung ins Ausland Lohnabzüge vorgenommen?

Im Ausland eingesetzte Mitarbeitende sind (aufgrund internationaler Abkommen) von den Kantons- und Gemeindesteuern befreit, was durch einen Lohnabzug kompensiert wird.

Mitarbeitende im Ausland beteiligen sich an den Miet- und Nebenkosten. Die Abzüge richten sich nach der Haushaltsgrösse und den durchschnittlichen Mieten in Bern.

Ist der Grundlohn unabhängig vom Einsatzort?

Ein Kaufkraftausgleich gleicht höhere oder (meist) tiefere Preise am ausländischen Einsatzort im Vergleich zu Bern aus.

Ist der Lohn verhandelbar?

Nein. Lohnverhandlungen würden die Lohntransparenz und die Lohngerechtigkeit im EDA gefährden.

Gibt es Hochschulpraktika im EDA?

Ja, ein Hochschulpraktikum im EDA ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich mit der Tätigkeit der Bundesverwaltung bzw. des Departements vertraut zu machen und erste Erfahrungen im internationalen Kontext zu sammeln.

Das EDA bietet interessierten Studierenden resp. Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen Praktikumsplätze an der Zentrale im Inland sowie in den verschiedensten Vertretungen im Ausland an. Personen mit Praktikumserfahrung im EDA werden bei den verschiedenen Zulassungswettbewerben nicht bevorzugt behandelt.

Informationen zu Stelleninseraten und Zulassungsbedingungen finden Sie unter Hochschulpraktika im In- und Ausland.

Ist ein vorgängiges Beratungsgespräch mit einer Diplomatin oder einem Diplomaten möglich?

Sowohl Diplomatinnen und Diplomaten wie auch weitere Fachspezialisten des EDA stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Bitte wählen Sie aus der untenstehenden Liste die Themen aus, die Sie interessieren, und senden Sie dann Ihre Fragen und Kontaktinformationen.

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Letzte Aktualisierung 27.05.2024

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