Die Gleichstellung von Frau und Mann, die Achtung der Rechte von Frauen und Mädchen und das Verbot jeglicher Form von geschlechtsspezifischer Diskriminierung gehören zu den verfassungsmässigen Grundwerten der Schweiz und stellen einen integralen Bestandteil der Schweizer Menschenrechtsdiplomatie dar.

Das Engagement der Menschenrechtsdiplomatie widerspiegelt die Verpflichtungen, welche die Schweiz mit der Ratifizierung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) eingegangen ist.

Die Aussenpolitik der Schweiz orientiert sich an den fünf strategischen Zielen der EDA-Strategie zu Geschlechtergleichstellung und Frauenrechten. Diese lauten:

  1. Die Stärkung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen
  2. Die Stärkung der effektiven politischen Partizipation von Frauen
  3. Das Vorgehen gegen jegliche Form geschlechtsspezifischer Gewalt
  4. Die Förderung der Rechte im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit
  5. Die Etablierung der Geschlechtergleichstellung und Frauenrechte als zentrale Bestandteile der bilateralen und multilateralen Aktivitäten

     

Der internationale Beitrag der Schweiz für die Gleichstellung der Geschlechter ist auch in der nationalen Gleichstellungsstrategie 2030, welche vom Bundesrat 2021 verabschiedet wurde, explizit aufgeführt.

EDA Strategie zu Geschlechtergleichstellung und Frauenrechten

Gleichstellungsstrategie 2030, Eidgenössische Büro für die Gleichstellung EBG 

Die Menschenrechtsdiplomatie der Schweiz verfolgt diese strategischen Ziele sowohl auf bi- als auch multilateraler Ebene. Die Schweiz setzt sich in zahlreichen regionalen und internationalen Organisation sowie multilateralen Foren aktiv für ihre Prioritäten ein.

Bilateral bilden die Themen der Geschlechtergleichstellung und der Frauenrechte Gegenstand der politischen Konsultationen und Menschenrechtsdialoge der Schweiz. Darüber hinaus leistet die Schweiz finanzielle Beiträge an Projekte und Organisationen, welche sich gezielt für die Stärkung der Rechte der Frau und die Förderung der Geschlechtergleichstellung einsetzen.

Eine App für die Frauenrechte

Zur Erleichterung von UNO-Verhandlungen hat die Schweizer Regierung die App «Women's Human Rights» (W’sHR) entwickelt, die auf einer digitalen Datenbank basiert. Sie bietet Orientierungshilfen zu wichtigen Fragen im Zusammenhang mit den Menschenrechten von Frauen, einschließlich ihrer Rechtsgrundlage und der vereinbarten UNO-Sprache.

womenshumanrights.ch (en)

Letzte Aktualisierung 04.01.2023

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