Kernwaffen sind Massenvernichtungswaffen mit katastrophalen humanitären Konsequenzen. Entsprechend ist es für die Schweiz schwer vollstellbar, wie Kernwaffen im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht eingesetzt werden könnten. Ein Krieg mit Kernwaffen kennt keine Sieger, da die humanitären, ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen nicht vor Landesgrenzen haltmachen.
Ein starkes Engagement in der nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung von Kernwaffen ist deshalb Teil der Schweizer Aussen- und Sicherheitspolitik. Sie fordert die vollständige Umsetzung bestehender Verträge und Vereinbarungen. Die Verminderung von Kernwaffenrisiken muss im Vordergrund stehen.
Hauptfokus der Schweizer Politik ist der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, NPT). Dessen weitere Universalisierung sowie zusätzliche internationale Abkommen zur Abrüstung und Nichtverbreitung sind notwendig, um das Ziel einer Welt ohne Kernwaffen dereinst erreichen zu können.
Eine Schlüsselpriorität ist ausserdem die Verhandlung eines Spaltmaterial-Verbotsabkommens (Fissile Material Cut-Off Treaty, FMCT), damit die weltweit verfügbare Menge an Spaltmaterial für Kernwaffen begrenzt und sukzessive minimiert werden kann.
Nicht zuletzt beteiligte sich die Schweiz 2017 aktiv an den Verhandlungen des Kernwaffenverbotsvertrags (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW). Die Haltung der Schweiz zum TPNW wird im Nachgang zur 10. Überprüfungskonferenz des NPT überprüft.