Expertenpool für zivile Friedensförderung

Die Schweiz stellt internationalen Organisationen jährlich rund 200 zivile Expertinnen und Experten zur Förderung von Frieden und Menschenrechten zur Verfügung. Sie arbeiten entweder in den Zentralen internationaler Organisationen oder direkt in Friedensmissionen in Krisengebieten. Mit dem Expertenpool für zivile Friedensförderung (SEF) hat die Schweiz seit 2000 ein wirksames Instrument in der Friedens- und Menschenrechtspolitik.

Auf Patrouille mit der OSZE Sonderbeobachtungsmission in der Ukraine.
Schweizer Experte an der Arbeit bei der SMM in der Ukraine. ©OSCE/Evgeniy Maloletka

Der Wiederaufbau von gut funktionierenden rechtsstaatlichen Behörden steht nach einem Krieg im Zentrum der Bemühungen, um die Sicherheit der Menschen und das nötige Vertrauen in staatliche Behörden wiederherzustellen. Mit ihrem Fachwissen unterstützen die zivilen Expertinnen und Experten den Aufbau des Rechtsstaats oder sie vermitteln in Konflikten. Sie helfen mit beim Organisieren und Durchführen von Wahlen oder sind Teil einer Wahlbeobachtungsmission. Sie beraten Justiz- und Polizeibehörden bei der Spurensuche oder unterstützen die Grenzwacht zu Fragen der Migration oder des Zolls.

Im Durchschnitt sind rund 100 Expertinnen und Experten gleichzeitig im Einsatz, etwa zu gleichen Teilen Frauen und Männer. Wichtigste Partnerorganisationen des SEF sind die UNO, die OSZE und die EU. Die Schweiz beteiligt sich beispielsweise an der OSZE-Sonderbeobachtungsmission in der Ukraine. Schweizer Polizisten sind in Mali und in der Demokratischen Republik Kongo für die UNO im Einsatz und Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter für die OSZE, die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) oder die Europäische Union (EU).

Aktuelle Einsätze von zivilen Schweizer Expert/innen der Friedensförderung (PDF, 1 Seite, 496.2 kB, Englisch)

Die Schweiz im Einsatz für den Frieden – Drei Porträts

Der Expertenpool für zivile Friedensförderung stellt internationalen Organisationen Expertinnen und Experten zur Verfügung. In diesem Film werden drei Personen bei ihrer Arbeit, Ausbildung und Betreuung portraitiert.   

© EDA

Fürsorgepflicht bei Sekundierungen an internationale Organisationen

Voluntary Guidelines on the Duty of Care to Seconded Civilian Personnel
Die Richtlinien zur Fürsorge klären die Verantwortlichkeiten. ©EDA

Die Richtlinien zur Fürsorge gegenüber sekundiertem Personal in der Friedensförderung klären die Verantwortlichkeiten zwischen sekundierenden Staaten, internationalen Partnerorganisationen und den Expertinnen und Experten. Fürsorgemassnahmen schaffen die Grundlagen, damit das Personal das Mandat ihrer Missionen gut vorbereitet, wirksam und mit der bestmöglichen Risikominimierung umsetzen kann.

Die Erarbeitung dieses Leitfadens im Bereich der zivilen Friedensförderung, an welchem ein Netzwerk aus sekundierenden Staaten und Institutionen sowie internationale Organisationen beteiligt war, stellt einen Meilenstein in der Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses dieser Personalfürsorge dar.

Zu den mitunterzeichnenden Institutionen dieser Richtlinien gehören neben der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) auch der Schweizerische Expertenpool für zivile Friedensförderung (SEF), die britische Stabilisation Unit (SU), die schwedische Folke Bernadotte Academy (FBA), das Deutsche Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF), das finnische Crisis Mangagement Centre (CMC) sowie das italienische Aussenministerium.

Das Netzwerk trifft sich regelmässig zu einem internationalen Roundtable, um den Dialog im Fürsorgebereich weiterzuentwickeln.

Richtlinien zur Fürsorge gegenüber sekundiertem Personal in der zivilen Friedensförderung (en) (PDF, 44 Seiten, 2.8 MB, Englisch)

Fürsorge bei Auslandseinsätzen auf dem Prüfstand (PDF, 4 Seiten, 308.7 kB, mehrsprachig: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch)

Letzte Aktualisierung 11.07.2024

Kontakt

Expertenpool für zivile Friedensförderung

EDA Abteilung Frieden und Menschenrechte
Bundesgasse 32
3003 Bern

Telefon

+41 58 462 82 14

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