Verordnungen über die Sperrung von Vermögenswerten ausländischer politisch exponierter Personen und ihnen nahestehenden Personen stützen sich seit dem 1. Juli 2016 auf das Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG).

Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen

Durch die Sperrung von Vermögenswerten unterstützt die Schweiz die Gerichtsbehörden der betroffenen Staaten, im Rahmen ihrer strafrechtlichen Ermittlungen ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz zu richten. Es obliegt den zuständigen Gerichtsbehörden des betroffenen Staates, die notwendigen Strafverfahren einzuleiten und die unrechtmässige Herkunft der Vermögenswerte nachzuweisen.

Nach gewalttätigen Massenunruhen und dem Sturz amtierender Machthaber liess der Bundesrat die Vermögenswerte der früheren Präsidenten Ben Ali (Tunesien-Verordnung), Mubarak (Ägypten-Verordnung)  und Janukowitsch (Ukraine-Verordnung) sowie Personen aus deren Umfeld vorsorglich sperren.

Die Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Ukraine ist am 27. Februar 2023 um Mitternacht ausgelaufen nachdem der Bundesrat am 15. Februar 2023 beschlossen hat, Verwaltungsverfahren zur Einziehung von Vermögenswerten einzuleiten, die nach der ukrainischen Revolution vom Februar 2014 in der Schweiz gesperrt worden waren. Alle einziehbaren Vermögenswerte, insgesamt belaufen sich diese auf mehr als 130 Millionen Franken, werden Gegenstand von Einziehungsverfahren in der Schweiz sein. 

Medienmitteilung, 15.02.2023

Die Sperrungsverordnung im Zusammenhang mit Tunesien lief am 18. Januar 2021 aus, da sie ihre gesetzliche Höchstdauer von zehn Jahren erreicht hat.

In Ägypten haben Versöhnungsvereinbarungen sowie Freisprüche und Einstellungsentscheide rechtskräftige Verurteilungen der wichtigsten Protagonisten wegen Korruptionsvorwürfen weitestgehend verhindert. Auch die schweizerischen Justizbehörden stellten Ende August 2017 aufgrund fehlender materieller Ergebnisse die Rechtshilfeverfahren ein, welche einen möglichen Zusammenhang mit dem in der Schweiz gesperrten Vermögen haben. Da die Sperrung ägyptischer Vermögenswerte auf der Basis des SRVG ihren Zweck verloren hat, wurde sie durch den Beschluss des Bundesrates vom 20. Dezember 2017 aufgehoben.

Exkurs zu Libyen und Syrien

Im Falle Libyens ordnete der Bundesrat am 21.02.2011 eine vorsorgliche Vermögenssperre an. Nachdem auch die UNO und die EU Sanktionen gegen Libyen erlassen hatten, wurde diese bundesrätliche Vermögenssperre Ende März 2011 ins Sanktionsregime, gestützt auf das Embargogesetz (EmbG), überführt. Auch im Falle Syriens wurden Sanktionen der EU nachvollzogen. Die Schweiz handelt in diesen beiden Fällen im Rahmen der Sanktionsmassnahmen, welche von der internationalen Gemeinschaft erlassen wurden.

Massnahmen gegenüber Libyen, Staatssekretariat für Wirtschaft

Massnahmen gegenüber Syrien, Staatssekretariat für Wirtschaft

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Letzte Aktualisierung 28.02.2023

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