Exportkontrollregime und Non-Proliferation

Die unkontrollierte Weiterverbreitung von Rüstungs- und Dual-Use-Gütern sowie kritischen Technologien soll durch Exportkontrollen verhindert werden. Zudem unterliegen alle Güter, die für die Entwicklung, Herstellung oder Verbreitung von Massenvernichtungswaffen eingesetzt werden könnten, der Kontrolle. Die Schweiz erfüllt damit nationale sowie internationale Verpflichtungen und sichert der Schweizer Industrie Zugang zu Spitzentechnologien.

Die Kontrolle von Güter- und Technologietransfers ist ein wichtiges Instrument, um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, den unkontrollierten Handel mit konventionellen Rüstungsgütern sowie die unerwünschte Weiterverbreitung von relevanten Technologien und immateriellen Gütern wie Know-how zu unterbinden. Exportkontrollen unterstützen die Umsetzung der Verpflichtungen, welche aus den multilateralen Rüstungskontrollverträgen hervorgehen – insbesondere dem Vertrag über den Waffenhandel, dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, dem Chemiewaffenübereinkommen, dem Biowaffenübereinkommen sowie der UNO-Sicherheitsratsresolution 1540.

Die Exportkontrollen der Schweiz beruhen auch auf den vier völkerrechtlich nicht bindenden internationalen Kontrollregimen (Australiengruppe, Gruppe der Nuklearlieferländer, Raketentechnologie-Kontrollregime und die Vereinbarung von Wassenaar). Die Schweiz ist Mitglied all dieser Exportkontrollregime. Die 30 bis 50 Teilnehmerstaaten der jeweiligen Regime einigen sich auf detaillierte Güterlisten, um einheitliche Exportkontrollkriterien zu etablieren.

Anhand dieser Listen kontrolliert die Schweiz den Export von Rüstungsgütern und von zivil und militärisch verwendbaren Gütern (Dual-Use).

Exportkontrollen sind am wirkungsvollsten, wenn sie von allen wichtigen Lieferländern möglichst einheitlich angewendet werden. Durch die Umsetzung der Beschlüsse der Exportkontrollregime nimmt die Schweiz ihre verfassungsmässigen sowie aussen- und sicherheitspolitischen Pflichten und Interessen wahr, schützt ihre exportierende Privatwirtschaft vor Reputationsschäden und sichert sich Zugang zu Spitzentechnologien. 

Nukleargüter

Die Kontrolle des internationalen Handels mit Nukleargütern hat zum Ziel, die Weiterverbreitung von Kernwaffen und entsprechenden Komponenten einzudämmen. Zu diesem Zweck setzt sich die Schweiz als Mitglied der Gruppe der Nuklearlieferländer (Nuclear Suppliers Group, NSG) für multilateral harmonisierte Exportkontrollen von Nukleargütern ein und nimmt am Austausch relevanter Informationen innerhalb der Gruppe teil.

Die Schweiz ist seit 1991 Mitglied der Gruppe und übernahm 2017 während eines Jahres den Vorsitz der Gruppe.

Chemische und biologische Güter

Für die Vernichtung und Nichtverbreitung chemischer Waffen sowie die Kontrolle dafür verwendeter Güter und Komponenten engagiert sich die Schweiz im Rahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen und der Australiengruppe.

Organisation für das Verbot chemischer Waffen

Neben der Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens überwacht die Organisation für das Verbot chemischer Waffen auch die Herstellung und den Handel mit relevanten Chemikalien. Viele dieser Chemikalien kommen in verschiedensten Anwendungen legitim zum Einsatz, können aber auch für die Herstellung von chemischen Waffen missbraucht werden (Dual-Use-Charakter).

Die kontrollierten Chemikalien sind in drei Listen aufgeteilt, abhängig von ihrer Chemiewaffenrelevanz. Die Ausfuhr gewisser Chemikalien an Nichtmitgliedstaaten ist verboten. Für die Schweiz sind diese Bestimmungen insbesondere aufgrund ihrer wichtigen chemischen und pharmazeutischen Industrie von grosser Bedeutung.

Australiengruppe

Das Ziel der Australiengruppe ist es, die Weiterverbreitung von Gütern und Komponenten zu verhindern, die zur Herstellung von chemischen und biologischen Waffen verwendet werden könnten.

Mittels abgestimmter Exportkontrollen stellen die Mitgliedsländer sicher, dass ihre Industrien nicht wissentlich oder unwissentlich zur Weiterverbreitung von chemischen oder biologischen Waffen beitragen. Gleichzeitig soll der legitime Handel mit kontrollierten Gütern nicht behindert werden.

Die Haupttätigkeiten der Gruppe umfassen dabei die Harmonisierung der nationalen Exportkontrolllisten sowie der Austausch von proliferationsrelevanten Informationen.

Konventionelle Waffen

Im Bereich der Exportkontrolle von konventionellen Waffen ist die Schweiz Teil der beiden nachfolgenden Kontrollregime:

Vertrag über den Waffenhandel

Das Ziel des Vertrags über den Waffenhandel ist es, die umfassendsten gemeinsamen internationalen Normen für den internationalen Handel mit konventionellen Waffen zu schaffen, den unerlaubten Handel derselben zu unterbinden und deren Umleitung zu verhindern. Damit soll menschliches Leid gemindert und zu Frieden sowie zu internationaler und regionaler Sicherheit und Stabilität beigetragen werden.

Die Schweiz unterstützt dabei Länder ohne funktionierende Handelskontrollen bei der Umsetzung des Vertrags mit ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich der Exportkontrolle und mit finanziellen Mitteln für Ausbildungs- und Schulungsprojekte.

Zudem hatte sich die Schweiz erfolgreich dafür eingesetzt, dass das ständige Sekretariat des Vertrags in Genf angesiedelt wurde.

Vereinbarung von Wassenaar

Ziel der Vereinbarung von Wassenaar ist es, eine destabilisierende Anhäufung von konventionellen Waffen sowie von Dual-Use-Gütern zu verhindern. So trägt die Vereinbarung zur Förderung regionaler wie auch internationaler Sicherheit und Stabilität bei.

Flugkörperträgersysteme

Das relevante Exportkontrollregime im Bereich der Flugkörperträgersysteme – wie beispielsweise Raketen – ist das Trägertechnologie-Kontrollregime (Missile Technology Control Regime, MTCR).

Trägersysteme und Weltraumsicherheit

Letzte Aktualisierung 26.01.2022

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