Die Kontrolle von Güter- und Technologietransfers ist ein wichtiges Instrument, um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, den unkontrollierten Handel mit konventionellen Rüstungsgütern sowie die unerwünschte Weiterverbreitung von relevanten Technologien und immateriellen Gütern wie Know-how zu unterbinden. Exportkontrollen unterstützen die Umsetzung der Verpflichtungen, welche aus den multilateralen Rüstungskontrollverträgen hervorgehen – insbesondere dem Vertrag über den Waffenhandel, dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, dem Chemiewaffenübereinkommen, dem Biowaffenübereinkommen sowie der UNO-Sicherheitsratsresolution 1540.
Die Exportkontrollen der Schweiz beruhen auch auf den vier völkerrechtlich nicht bindenden internationalen Kontrollregimen (Australiengruppe, Gruppe der Nuklearlieferländer, Raketentechnologie-Kontrollregime und die Vereinbarung von Wassenaar). Die Schweiz ist Mitglied all dieser Exportkontrollregime. Die 30 bis 50 Teilnehmerstaaten der jeweiligen Regime einigen sich auf detaillierte Güterlisten, um einheitliche Exportkontrollkriterien zu etablieren.
Anhand dieser Listen kontrolliert die Schweiz den Export von Rüstungsgütern und von zivil und militärisch verwendbaren Gütern (Dual-Use).
Exportkontrollen sind am wirkungsvollsten, wenn sie von allen wichtigen Lieferländern möglichst einheitlich angewendet werden. Durch die Umsetzung der Beschlüsse der Exportkontrollregime nimmt die Schweiz ihre verfassungsmässigen sowie aussen- und sicherheitspolitischen Pflichten und Interessen wahr, schützt ihre exportierende Privatwirtschaft vor Reputationsschäden und sichert sich Zugang zu Spitzentechnologien.
Nukleargüter
Die Kontrolle des internationalen Handels mit Nukleargütern hat zum Ziel, die Weiterverbreitung von Kernwaffen und entsprechenden Komponenten einzudämmen. Zu diesem Zweck setzt sich die Schweiz als Mitglied der Gruppe der Nuklearlieferländer (Nuclear Suppliers Group, NSG) für multilateral harmonisierte Exportkontrollen von Nukleargütern ein und nimmt am Austausch relevanter Informationen innerhalb der Gruppe teil.
Die Schweiz ist seit 1991 Mitglied der Gruppe und übernahm 2017 während eines Jahres den Vorsitz der Gruppe.
Chemische und biologische Güter
Für die Vernichtung und Nichtverbreitung chemischer Waffen sowie die Kontrolle dafür verwendeter Güter und Komponenten engagiert sich die Schweiz im Rahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen und der Australiengruppe.