Die zentralen Instrumente zur Beschränkung konventioneller Waffen in Europa bestehen aus Rüstungskontroll- und Abrüstungsverträgen sowie vertrauens- und sicherheitsbildenden Massnahmen. Zu den erfassten konventionellen Hauptwaffensystemen gehören Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, auf Fahrzeugen montierte Abschussanlagen für Panzerabwehrlenkraketen, grosskalibrige Artilleriesysteme, Brückenlegepanzer, Kampfflugzeuge und Angriffshelikopter sowie Kriegsschiffe und Unterseeboote.
Das seit dem Ende des Kalten Krieges in Europa bestehende System der konventionellen Rüstungskontrolle beruht auf drei Säulen:
- dem Wiener Dokument über vertrauens- und sicherheitsbildende Massnahmen,
- dem mittlerweile suspendierten Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa sowie
- dem Vertrag über den offenen Himmel.
Die Schweiz nimmt derzeit im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) nur am Regime des Wiener Dokuments teil, erachtet die konventionelle Rüstungskontrolle aber als ein zentrales und unverzichtbares Element der kooperativen europäischen Sicherheitsarchitektur.
Die erwähnten Verträge stehen angesichts der militärisch-operativen und technologischen Veränderungen unter einem starken Modernisierungsdruck. Allerdings belastet nicht zuletzt das angespannte geopolitische Klima diesen Prozess.
Wiener Dokument
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa verfügt, mit dem zuletzt 2011 aktualisierten Wiener Dokument über vertrauens- und sicherheitsbildende Massnahmen, seit 1990 über eine einzigartige politisch verbindliche Vereinbarung aller 57 OSZE-Teilnehmerstaaten zur Schaffung von Transparenz und Vertrauen in Europa. Das Anwendungsgebiet umfasst ganz Europa, vom Atlantik bis zum Uralgebirge, sowie das Territorium der Teilnehmerstaaten im Kaukasus und Zentralasien mit angrenzendem Seegebiet und Luftraum. Das Regime beinhaltet unter anderem den jährlichen Austausch von Informationen über Streitkräfte und Hauptwaffensysteme. Die Schweiz setzt sich für die volle und korrekte Umsetzung aller Vereinbarungen sowie für die Beibehaltung der rüstungskontrollpolitischen Errungenschaften («Acquis») ein.
Vertrag über den offenen Himmel
Der rechtlich verbindliche Vertrag über den offenen Himmel erlaubt Beobachtungsflüge mit zertifizierten Trägerflugzeugen und Sensoren (Kameras, Videokameras, Infrarotgeräte, Radar) über den Territorien der Vertragsstaaten zur Erfassung militärischer Installationen und Truppen. Der Vertrag ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten und umfasst ein Anwendungsgebiet von Vancouver bis Wladiwostok.
Die Schweiz trat dem Vertrag über den offenen Himmel bislang nicht bei. Sie unterzeichnete jedoch 2002 ein Transitabkommen, das den Vertragsstaaten den Überflug mit Zwischenlandung in der Schweiz erlaubt. Aufgrund dessen wurde ihr der Beobachterstatus erteilt.