Die Einwohnerdienste können die Zu- und Wegzugsmeldungen weiterhin in Papierform oder per E-Mail mit sicherer Verschlüsselung senden, bis sie die notwendigen Softwareanpassungen für eine elektronische Übermittlung und die Anbindung sedex vorgenommen haben.

Die Meldungen sollten direkt via Kuriersektion des EDA an die zuständige Vertretung im Ausland versandt werden. Die Zuständigkeit, kann der Ländertabelle (PDF, 7 Seiten, 339.8 kB, Deutsch) entnommen werden.

Um den administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten, sind unter «Dokumente» verschiedene Vorlagen abgelegt, welche bei Bedarf als Grundlage verwendet werden können. Es steht den Einwohnerdiensten zudem frei, ihre eigenen An- und Abmeldeformulare zu benutzen oder die Vorlagen des EDA entsprechend anzupassen.

Letzte Aktualisierung 23.11.2022

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