Dank einer angemessenen Kranken- und Unfallversicherung haben alle Versicherten Zugang zur medizinischen Grundversorgung.

Die Krankenversicherung (KV) ist in der Schweiz für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind zudem obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Ausführliche Informationen sowie Kontaktadressen im Zusammenhang mit der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung in der Schweiz finden Sie auf den folgenden Websites.

Bundesamt für Gesundheit: Kranken- und Unfallversicherung

AHV/IV: Krankenversicherung (KV) und Unfallversicherung (UV)

Gemeinsame Einrichtung Krankenversicherungsgesetzes (KVG)

Zahlreiche Länder bieten keinen solchen Versicherungsschutz. Es ist Ihre Aufgabe, sich bei den sozialen Einrichtungen in Ihrem Wohnsitzland zu erkundigen, wo Sie eine Kranken- und Unfallversicherung abschliessen können, die Ihnen den Zugang zur medizinischen Grundversorgung bei Krankheit, Mutterschaft oder Unfall gewährt.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Leistungen der Versicherungsgesellschaften in Ihrem Wohnsitzland nicht Ihren Bedürfnissen entsprechen, können Sie sich an eine Schweizer Versicherung wenden, um allfällige Versicherungsleistungen zu ergänzen.

Letzte Aktualisierung 22.06.2023

Kontakt

+41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

365 Tage im Jahr – rund um die Uhr

Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.

Fax +41 58 462 78 66

helpline@eda.admin.ch

vCard Helpline EDA (VCF, 5.4 kB)

X

Helpline EDA via Skype

Gratisanruf aus dem Ausland mit Skype
Hinweis: Wenn Sie Skype auf Ihrem Computer oder Smartphone nicht installiert haben, erscheint eine Fehlermeldung. In diesem Fall installieren Sie zuerst das Programm mit dem folgenden Link: 
Download Skype

Skype: helpline-eda

Zum Anfang