Das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ) untersagt Erwerb, Entwicklung, Herstellung und Besitz von biologischen und Toxin Waffen sowie von Ausrüstung und Einsatzmitteln, welche für die Verwendung solcher Waffen bestimmt sind. Es wurde von der Schweiz 1976 ratifiziert.
Fehlende Verifikationsmassnahmen bilden ein grosses Defizit
Das BWÜ hat sich, wie das Chemiewaffenübereinkommen, aus dem Genfer Protokoll von 1925 entwickelt, welches die Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln in Kriegen verbietet. Im Gegensatz zum Chemiewaffenübereinkommen mit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen verfügt das BWÜ weder über eine für den Vollzug zuständige Organisation noch über ein rechtlich verbindliches Verifikationssystem zwecks Überwachung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen.
Die grundlegenden Herausforderungen der BWÜ liegen im rasanten Fortschritt der biowissenschaftlichen Technologien und dem sogenannten Dual-Use-Charakter der Biowissenschaften. Letzterer birgt das Risiko, dass dieselben Verfahren, Technologien und Materialien, welche zu friedlichen, nutzbringenden Zwecken entwickelt und eingesetzt werden, auch zur Entwicklung und Herstellung biologischer Waffen missbraucht werden könnten. Angesichts dieser Risiken sowie der diffusen Bedrohung durch biologische Kampfstoffe und nichtstaatliche Akteure stellt das Fehlen wirksamer Verifikationsmassnahmen ein anhaltendes Defizit dar und schafft Unsicherheit und Misstrauen.
Mehr Transparenz und Vertrauen schaffen
Die Schweiz setzt sich für die Stärkung der existierenden vertrauensbildenden Massnahmen im Rahmen des BWÜ ein. Diese stellen – angesichts des fehlenden Verifikationssystems – ein gewisses Mass an Transparenz und Vertrauen her.
Die Schweiz beteiligt sich auch an freiwilligen Initiativen, um die Implementierung der Konvention in teilnehmenden Vertragsstaaten zu begutachten. Dies beinhaltet beispielsweise gegenseitigen Expertenaustausch, die Überprüfung der relevanten nationalen Gesetzgebung sowie Transparenzbesuche in Laboratorien, wobei die Schweiz für die Vertragsstaaten bereits mehrmals Expertenbesuche im Labor Spiez organisierte.
Fokus auf Fortschritten im wissenschaftlich-technologischen Bereich
Ebenso arbeitet die Schweiz darauf hin, im Rahmen des BWÜ Arbeitsgruppen zu etablieren, die sich fokussiert mit bestimmten Themen befassen. Insbesondere engagiert sie sich für die Etablierung eines Expertengremiums, welches sich systematisch mit den wissenschaftlich-technologischen Fortschritten in der Biotechnologie und deren Folgen für das Übereinkommen auseinandersetzt («Science & Technology Review»).
In diesem Zusammenhang organisiert die Schweiz seit 2014 die Konferenzreihe «Spiez Convergence» zum Thema der zunehmenden Konvergenz der chemischen und biologischen Wissenschaften sowie deren Folgen für die Biowaffen- und Chemiewaffenkonventionen.