Die Menschenrechte dienen sowohl im Frieden wie im Krieg dazu, die Menschen und ihre Würde zu schützen. Sie sind durch das Völkerrecht garantiert. Für die Durchsetzung der Menschenrechte sind die Staaten verantwortlich. Deshalb hat die UNO eine ganze Reihe von bindenden Übereinkommen erarbeitet, die ihren Ursprung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 haben.
Grundsätzlich werden drei Arten von Menschenrechten unterschieden:
- Bürgerliche und politische Rechte, z. B. das Recht auf Leben, die Versammlungsfreiheit oder die Religionsfreiheit
- Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, z. B. das Recht auf Arbeit, auf Bildung und auf soziale Sicherheit
- Rechte der dritten Generation, z. B. das Recht auf Entwicklung und auf eine saubere und gesunde Umwelt