Europarat

Der Europarat befasst sich mit der Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in seinen 46 Mitgliedstaaten. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention mit dem Ziel abgeschlossen, das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern. Die Schweiz ist am 6. Mai 1963 als 17. Mitglied beigetreten.

Sitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates im Januar 2023
Sitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates im Januar 2023 © Europarat

Der Europarat mit Sitz in Strassburg wurde 1949 gegründet und ist die älteste und mitgliederstärkste zwischenstaatliche Organisation Europas. Seine Kernthemen sind der Schutz und die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in seinen Mitgliedstaaten und weltweit in Form von Konventionen, die auch Drittstaaten offenstehen. Er zählt heute 46 Mitgliedstaaten.

Von den über 200 Übereinkommen des Europarats hat die Schweiz bisher mehr als die Hälfte ratifiziert. Die Konventionen bilden die Grundlage für Gesetzesänderungen und -harmonisierungen in den Mitgliedstaaten.

Eines der wichtigsten Übereinkommen ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Sie ist eine der zentralen Errungenschaften des Europarats. Die von allen Mitgliedstaaten unterzeichnete EMRK verleiht jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, im Falle einer Verletzung der darin enthaltenen Rechte oder Garantien beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde zu erheben mit der Auflage, dass alle gerichtlichen Instanzen in der Schweiz vorgängig durchlaufen worden sind.

Die Organe des Europarates

Der Europarat verfügt über die folgenden Organe:

  • Das Ministerkomitee bestehend aus den Aussenministerinnen und Aussenministern der 46 Mitgliedstaaten
  • Die Parlamentarische Versammlung, deren Mitglieder von den nationalen Parlamenten bestimmt werden
  • Der Kongress der Gemeinden und Regionen, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und Regionen der Mitgliedstaaten zusammensetzt.
  • die Konferenz der internationalen Nichtregierungsorganisationen, welche sich aus Delegierten jener Organisationen zusammensetzt, die den Akkreditierungskriterien des Europarates entsprechen

Vertretung der Schweiz in den Organen des Europarates

Männer und Frauen kommen in einen Parlamentssaal.
Teilnahme und Rede von Bundespräsident Ignazio Cassis an der Parlamentarischen Versammlung des Europarats am 10. Oktober 2022. © Conseil de l' Europe

Der aktuelle Aussenminister der Schweiz, der Vorsteher des Departementes für auswärtige Angelegenheiten, Ignazio Cassis, vertritt die Schweiz im Ministerkomitee des Europarates.

In der Parlamentarischen Versammlung ist die Schweiz mit 6 Parlamentarierinnen und Parlamentariern und ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern präsent. Beim Kongress der Gemeinden und Regionen ist die Schweiz mit 6 Gemeinde- und Städtevertreterinnen und –Vertretern sowie 6 Regierungsrätinnen und Regierungsräten vertreten. Zudem stellt sie, wie jedes Land, eine Richterin oder einen Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die Ständige Vertretung der Schweiz beim Europarat pflegt Kontakte, beobachtet die Vorgänge in Strassburg und erstattet regelmässig Bericht über die aktuellen Entwicklungen. Ebenfalls hat der Ständige Vertreter der Schweiz beim Europarat die Aufgabe, den Departementsvorsteher auf der Ebene der Ministerdelegierten zu vertreten. 

Letzte Aktualisierung 02.06.2023

Kontakt

Abteilung Eurasien

Sektion Europarat und OSZE

Bundeshaus West
3003 Bern

Telefon

+41 58 464 69 48

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