In einem ersten Schritt gilt es zu verhindern, dass unrechtmässig erworbene Vermögenswerte von politisch exponierten Personen in die Schweiz gelangen.
Die strengen Regeln der Geldwäscherei-Gesetzgebung verpflichten die Schweizer Banken und alle anderen Erbringer von Finanzdienstleistungen, nicht nur die Vertragspartei zu identifizieren, sondern auch den wirtschaftlich Berechtigten festzustellen. Das Schweizer Dispositiv gegen Geldwäscherei sieht überdies im Umgang mit PEP erhöhte Sorgfaltspflichten vor.
Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor
Die Banken und andere Finanzintermediäre sind verpflichtet, jede verdächtige Transaktion der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu melden und ein Konto im Verdachtsfall sofort zu sperren. Das Schweizer Bankgeheimnis bietet keinen Schutz vor Verfolgung von Straftaten – weder innerstaatlich noch im Rahmen der internationalen Rechtshilfe.
Meldestelle für Geldwäscherei, Bundesamt für Polizei fedpol
Die Bekämpfung der Korruption in Staaten, mit welchen die Schweiz zusammenarbeitet, nimmt in der Schweizer Aussen- und Entwicklungspolitik einen hohen Stellenwert ein. Konkrete Massnahmen werden z.B. bei Programmen zur Guten Regierungsführung (Good Governance) umgesetzt. Alle Verträge zur Zusammenarbeit enthalten Klauseln zur Korruptionsverhinderung.