Stimm- und Wahlrecht
Schweizerische Staatsangehörige haben auch im Ausland die Möglichkeit, ihr Stimm- und Wahlrecht auszuüben. Sie können sich aktiv und passiv an eidgenössischen Volksbegehren, Abstimmungen und Nationalratswahlen beteiligen. Voraussetzung dafür ist ein fester Wohnsitz im Ausland, sowie die Anmeldung als Stimmberechtigte bei der dafür zuständigen Schweizerischen Botschaft oder dem Konsulat.