Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Auch nach 75 Jahren aktuell und wegweisend
Inmitten der Trümmer des zweiten Weltkriegs unterzeichneten die Gründerstaaten der UNO vor 75 Jahren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Gestützt auf die Erklärung setzt sich die Schweiz entschlossen für den universellen Schutz der Menschenrechte ein, insbesondere in den Bereichen Meinungsäusserungsfreiheit, Todesstrafe, Folter, Minderheiten und Frauenrechte.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet. Sie hat bis heute nichts von ihrer Aktualität verloren. © Keystone
Aus Anlass des 75. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte organisiert die UNO in Genf gemeinsam mit der Schweiz am 11. und 12. Dezember 2023 einen zweitägigen hochrangigen Anlass in Genf. Weitere Informationen sind zu finden unter Human Rights 75 high-level event
Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte setzte die Weltgemeinschaft 1948 infolge der Schrecken des zweiten Weltkriegs einen historischen Meilenstein. Die Erklärung hielt fest, dass «die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräusserlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet». Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde bis heute in über 500 Sprachen übersetzt, was sie in einem besonderen Sinne universell macht: Sie ist das meistübersetzte Dokument weltweit.
Keine Demokratie ohne Menschenrechte – auch in der Schweiz
1948 war die Schweiz noch nicht Mitglied der UNO, als deren Generalversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedete. Dennoch prägen der Inhalte seit Jahrzehnten auch das Einstehen der Schweiz für die Menschenrechte. Denn alle rechtlich verbindlichen internationalen Menschenrechtsabkommen, welche die Schweiz unterzeichnet hat, fussen auf der Erklärung. Die Einsicht, dass es ohne den Schutz von Menschenrechten keinen nachhaltigen Frieden, Sicherheit oder Entwicklung geben kann, entspricht zudem ganz zentral den Werten und der Erfahrung unseres Landes: Die Grundrechte sind Fundament unserer partizipativen Demokratie. Der Respekt zwischen Mehrheiten und Minderheiten mit unterschiedlichen religiösen, sprachlichen und kulturellen Hintergründen zeichnet die Schweiz besonders aus. Der Schutz individueller Rechte, die Demokratie und der Rechtsstaat bedingen und verstärken sich gegenseitig.
Im Rahmen ihrer Aussenpolitik trägt die Schweiz zur Achtung der Menschenrechte bei, wie dies Artikel 54, Absatz 2 der Bundesverfassung vorgibt.
Die Schweiz als wichtiger Akteur zum Schutz der Menschenrechte
Das EDA ist damit betraut, den Verfassungsauftrag zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie in der Welt umzusetzen. Die Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) des EDA ist hierbei federführend und setzt sich mit diversen Initiativen dafür ein. Den Themen Meinungsäusserungsfreiheit, Abschaffung der Todesstrafe, Folterverbot, Minderheitenschutz und Frauenrechte schenkt sie dabei besondere Beachtung. Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Die Rechtsgleichheit als Kern des Minderheitenschutzes ist nicht nur für die Schweizer Verfassungsordnung massgeblich. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hält in ihrem ersten Artikel fest: «Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren». Überzeugt, dass der Schutz von Minderheiten Konflikten vorbeugt, setzt sich die Schweiz auch international für Minderheiten und besonders vulnerable Gruppen ein. In Georgien fördert sie beispielsweise mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) mehrsprachige Bildung. Langfristig stärken solche Initiativen inklusive Gesellschaften und auch die regionale Stabilität.
Menschenrechte für die Herausforderungen von heute und morgen
Die Welt ist heute dennoch immer wieder Schauplatz von Gräueltaten, Verachtung der Menschenwürde und Verstössen gegen die Menschenrechte. In Europa und im Nahen Osten herrscht Krieg. Weltweit beobachten wir eine Zunahme gewaltsamer Konflikte und Auseinandersetzungen.
«Die Menschenrechte werden ungenügend umgesetzt und vielerorts systematisch verletzt. Aber genau deshalb gilt es jetzt umso mehr, standhaft zu bleiben und resolut für die Grundlagen unseres friedlichen Zusammenlebens einzustehen», sagt der Staatssekretär des EDA, Alexandre Fasel. Denn «vergessen wir nicht, dass über die letzten 75 Jahre wichtige Fortschritte erzielt wurden in der Ahndung schwerer Menschenrechtsverletzungen, etwa mit der Errichtung von Sondertribunalen und des Internationalen Strafgerichtshofs.»
Neue Technologien wie künstliche Intelligenz können helfen, Menschenrechte effizienter zu schützen, bergen aber auch das Risiko, Rechte zu verletzen. Der vom Bund unterstützte Geneva Science and Diplomacy Anticipator (GESDA) setzt sich deshalb dafür ein, wissenschaftliche Fortschritte zu antizipieren und ihre Vorteile für alle zu nutzen. Die Vision von GESDA nimmt in ihrer Zielsetzung ausdrücklich Bezug auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Die Weltbevölkerung soll dabei unterstützt werden, schneller von wissenschaftlichen und technologischen Fortschritten zu profitieren, so wie es Artikel 27 der Erklärung vorsieht.
Menschenrechte werden heute besser geschützt als gestern. «Nehmen wir dieses Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zum Anlass, den Konsens von 1948 aufleben zu lassen, um die Menschenrechte morgen noch besser zu schützen als heute», sagt EDA-Staatssekretär Alexandre Fasel.