Private Sicherheitsdienstleistungen

Die Aktivitäten privater Sicherheitsunternehmen haben infolge steigender Nachfrage weltweit einen starken Aufschwung erlebt. Seit mehreren Jahren stehen sie deshalb zunehmend im Fokus der Medien und des öffentlichen Interesses. Den Diskussionen und politischen Initiativen für eine bessere Regulierung dieses Sektors liegt das Bewusstsein für die Risiken zugrunde, die mit der Erbringung dieser Art von Dienstleistungen verbunden sind.

Rücken einer Sicherheitsdienstmitarbeiterin mit dem Schriftzug "Security".
Den Diskussionen für eine bessere Regulierung privater Sicherheitsdienstleistungen liegt das Bewusstsein für die Risiken zugrunde, die mit der Erbringung dieser Art von Dienstleistungen verbunden sind. © Unsplash

Die Tätigkeiten privater Sicherheitsdienstleister auf Schweizer Hoheitsgebiet sind auf kantonaler oder interkantonaler Ebene (mittels Konkordaten) geregelt. Mit dem Konkordat über die Sicherheitsunternehmen verfügen die Westschweizer Kantone seit 1996 über eine gemeinsame Regelung. Die Pläne für ein Konkordat der deutschsprachigen Kantone (Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen, KÜPS) scheiterten 2017, da mehrere Kantone einen Beitritt ablehnten und ihre eigenen Regeln beschlossen. Auch den eidgenössischen Räten ist es nicht gelungen, eine nationale Regelung für die Erbringung von privaten Sicherheitsdienstleistungen in der Schweiz zu verabschieden.
Konkordat vom 18. Oktober 1996 über die Sicherheitsunternehmen
Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen (KÜPS)

Auf der Grundlage einer Analyse des Schweizer Markts in diesem Bereich beschloss der Bundesrat 2010, die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen im Ausland durch in der Schweiz ansässige Unternehmen in einem Bundesgesetz zu regeln. Das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) wurde am 27. September 2013 vom Parlament gutgeheissen und am 1. September 2015 in Kraft gesetzt. Die zuständige Behörde ist gemäss Beschluss des Bundesrats das Staatssekretariat des EDA. Für die operationelle Umsetzung des Gesetzes ist die Sektion Exportkontrollen und private Sicherheitsdienste (SEPS) verantwortlich. Sie arbeitet innerhalb des EDA an der Politikformulierung im Bereich private Sicherheitsdienste und pflegt den Kontakt zu den zuständigen Behörden auf kantonaler und interkantonaler Ebene. Sie gewährleistet die Kommunikation mit der Branche und bereitet Informationen für die Öffentlichkeit auf.
Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen

Auf internationaler Ebene spielte die Schweiz als Initiantin eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung von zwei Initiativen, die darauf abzielen, die Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch private Militär- und Sicherheitsunternehmen zu fördern. Es sind dies das Montreux-Dokument vom 17. September 2008 und der Internationale Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister vom 9. November 2010. Seit September 2011 ist die Schweiz auch Mitglied der Initiative «Freiwillige Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte». Die SEPS beteiligt sich am internationalen Dialog über innerstaatliche Standards für private Militär- und Sicherheitsunternehmen. Diese Gespräche werden in verschiedenen internationalen Organisationen geführt (UNO, OSZE usw.).
Montreux Dokument
Internationaler Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister
Freiwillige Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte

Letzte Aktualisierung 01.06.2022

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Sektion Exportkontrollen und private Sicherheitsdienste

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