Kontrolliert werden die folgenden Kategorien:
- von Sanktionen erfasste Güter
- Nukleargüter
- zivil und militärisch verwendbare Güter
- Rüstungsgüter (besondere militärische Güter und Kriegsmaterial)
- Güter, welche für die Entwicklung, Herstellung oder Verbreitung von Massenvernichtungswaffen eingesetzt werden könnten (catch-all)
Bewilligungsstellen sind das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), für gewisse Nukleargüter, das Bundesamt für Energie (BFE).
Exportkontrollen und Sanktionen
Safeguards, BFE
Das EDA nimmt seine gesetzlich vorgesehene Rolle im Rahmen des Bewilligungsverfahrens war und stellt seine Expertise zur Verfügung. Das Departement wird zu den einzelnen Gesuchen betreffend Bewilligung von Kriegsmaterial wie auch Güter, die der Güterkontrollgesetzgebung unterliegen konsultiert. Nach der Prüfung nimmt es gegenüber dem SECO Stellung.
Zusammen stellen EDA und SECO und die weiteren involvierten Behörden sicher, dass die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen nachkommt und dass Auslandgeschäfte im Bereich Kriegsmaterial mit der Aussenpolitik im Einklang stehen.
Kontrolle von Kriegsmaterial
Auslandgeschäfte, d. h. die Ausfuhr, die Durchfuhr, der Handel, die Vermittlung von Kriegsmaterial oder die Übertragung von Immaterialgütern benötigen eine Einzelbewilligung des SECO. Über Gesuche entscheidet das SECO im Einvernehmen mit dem EDA - je nach Inhalt - in Zusammenarbeit mit weiteren Departementen.
Rüstungskontrolle und Rüstungskontrollpolitik, SECO
Das EDA prüft dabei im Einzelfall, ob ein Auslandgeschäft mit dem Völkerrecht, den internationalen Verpflichtungen und den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik im Einklang steht, und nimmt nach Abschluss dieser Risikoanalyse gegenüber dem SECO Stellung.
Die EDA-interne Analyse basiert auf den rechtlichen Bewilligungskriterien. Beurteilt werden unter anderem:
- Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilität
- Menschenrechtslage im Bestimmungsland
- möglicher Widerspruch zu den Schweizer Bestrebungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit
- Risiko eines Missbrauchs des Materials durch den Endempfänger
- Risiko einer Weitergabe an einen unerwünschten Endempfänger
Zusätzlich zur Gesuchbeurteilung bringt sich das EDA in multilaterale Prozesse, in innenpolitische Geschäfte sowie Rechtsetzungs-Projekte ein. Es steht dabei in engem Austausch mit dem SECO.
Abrüstung und Nonproliferation
Internationale Verpflichtungen, SECO