UNO-Sicherheitsrat: Die Schweiz fordert Rückkehr zur Waffenruhe in Gaza
Im Rahmen der offenen vierteljährlichen Debatte des UNO-Sicherheitsrats zum Nahen Osten unterstrich die Schweiz in ihrer Erklärung vergangenen Mittwoch die Notwendigkeit für die Durchsetzung der grundlegenden Regeln und Prinzipien des Völkerrechts gemäss der UNO-Charta, um Frieden und Sicherheit in der Region wiederherzustellen.
Mit Blick auf die Lage in Gaza, rief die Schweiz die Konfliktparteien dazu auf, sofort zur Waffenruhe zurückzukehren. Ein solches Abkommen muss die sofortige Freilassung aller Geiseln, den Schutz der Zivilbevölkerung, den ungehinderten humanitären Zugang sowie einen dauerhaften Waffenstillstand ermöglichen.
Besorgt zeigte sich die Schweiz in New York auch über die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen. Die Blockade von humanitären Hilfslieferungen nach Gaza und die Angriffe auf Konvois, Infrastruktur und humanitäre Helfer sind inakzeptabel. Die Schweiz erinnerte daran, dass die Deckung der Grundbedürfnisse der Zivilbevölkerung und die Gewährleistung ihres Schutzes, inklusive der humanitären Helfer, Verpflichtungen gemäss dem humanitären Völkerrecht sind.
Die Schweiz betonte die Notwendigkeit das Völkerrecht zu respektieren und die Hindernisse für den Frieden zu beseitigen. In Bezug auf das Westjordanland, inklusive Ostjerusalem, beinhaltet dies, wie auch vom internationalen Gerichtshof gefordert, ein Ende der illegalen Besatzung. Die Expansion der Siedlungen, begleitet durch Siedlergewalt, muss also unverzüglich eingestellt werden.
Zuletzt betonte die Schweiz die Bedeutung einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung, in welcher Israel und Palästina innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen nebeneinander existieren. Eine solche wäre ein entscheidender Schritt für den Frieden in der gesamten Region.
Internationaler Gerichtshof: Die Schweiz betont die Verpflichtungen Israels gegenüber der UNO im besetzten palästinensischen Gebiet
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat am Montag, 28. April 2025, eine Woche lang Anhörungen zu den Verpflichtungen Israels gegenüber den Vereinten Nationen, anderen internationalen Organisationen und Drittstaaten im besetzten palästinensischen Gebiet abgehalten. Die Schweiz, vertreten durch den Direktor der Direktion für Völkerrecht (DV) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Franz Perrez, hat am Freitag, 2. Mai, in Den Haag ihre Position dargelegt.
In seiner Rede (PDF, 10 Seiten, 627.1 kB, Französisch) erinnerte Botschafter Perrez an die Bedeutung der Einhaltung des Völkerrechts. In ihrer Stellungnahme unterstrich die Schweiz die Verpflichtungen Israels hinsichtlich der Aktivitäten dieser Organisationen und Staaten im besetzten palästinensischen Gebiet. Die Schweiz hob zudem hervor, dass die Berücksichtigung von Sicherheitsbedenken rechtlich verankert sein muss und keine rein subjektive Angelegenheit ist. Sie dürfen nicht als Vorwand dienen, um sich internationalen Verpflichtungen zu entziehen, und ihre Geltendmachung unterliegt restriktiven Kriterien. Die Sicherheitsbedrohung muss klar und konkret identifiziert werden, das betroffene Sicherheitsinteresse muss von besonders hohem Gewicht sein und es muss ein Kausalzusammenhang zwischen der Bedrohung und dem Sicherheitsinteresse bestehen. Darüber hinaus gelten allgemeine völkerrechtliche Grundsätze wie Treu und Glauben, Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit. Die Schweiz hat Israel nachdrücklich an seine internationalen Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der UNO-Charta, den Vorrechten und Immunitäten sowie dem humanitären Völkerrecht, erinnert. Dies liegt nicht nur im Interesse der internationalen Rechtsordnung, sondern auch im Interesse Israels selbst, da dies sowohl die Glaubwürdigkeit und Legitimität der Massnahmen Israels als auch das Vertrauen in seine Aufrichtigkeit stärken würde.
Im Dezember 2024 hatte die UNO-Generalversammlung mit grosser Mehrheit eine von Norwegen eingebrachte Resolution verabschiedet, in welcher der IGH aufgefordert wurde, «vorrangig und dringend» ein Gutachten auszuarbeiten. Die Resolution fordert den IGH auf, zu klären, was Israel hinsichtlich der Präsenz der UNO, ihrer Agenturen, internationaler Organisationen oder Drittstaaten tun muss, um «die ungehinderte Lieferung von dringenden Gütern, die für das Überleben der palästinensischen Zivilbevölkerung unerlässlich sind, sicherzustellen und zu erleichtern». Das Gutachten des IGH soll in den kommenden Monaten vorliegen.
Stellungnahme der Schweiz am internationalen Gerichtshof, 02.05.2025 (PDF, 10 Seiten, 627.1 kB, Französisch)
Statement der Schweiz zur Lage im Nahen Osten, UNO-Sicherheitsrat, 30.04.2025