Reisehinweise für das Besetzte Palästinensische Gebiet (dazu gehören das Westjordanland, einschliesslich Ostjerusalem, und der Gazastreifen)

Gültig am:

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Publiziert am: 05.07.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Neu wird von Reisen in die Regionen in und um die Städte Nablus und Jenin im Westjordanland abgeraten. Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen ins restliche Westjordanland wird mit Ausnahme von Bethlehem, Ramallah und Jericho abgeraten (Kapitel Grundsätzliche Einschätzung).

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Gazastreifen wird abgeraten.
Von Reisen in die Regionen in und um die Städte Nablus und Jenin im Westjordanland wird abgeraten.
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen ins restliche Westjordanland wird mit Ausnahme von Bethlehem, Ramallah und Jericho abgeraten.
In Ostjerusalem ist der persönlichen Sicherheit grösste Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Schweiz hat unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise. Dies gilt insbesondere für den Gazastreifen.

Im gesamten Besetzten Palästinensischen Gebiet ist die politische und wirtschaftliche Lage äusserst angespannt was zu einer bedeutenden Verschlechterung der Sicherheitslage führt. Phasen vordergründiger Ruhe können jederzeit von Unruhen oder Gewalttaten unterbrochen werden.

Es kommt immer wieder zu Demonstrationen mit gewaltsamen Ausschreitungen sowie zu heftigen Konfrontationen zwischen Demonstrierenden unterschiedlicher Lager und den Sicherheitskräften. Bei solchen Ereignissen gibt es regelmässig Verletzte und Todesopfer.

Die Spannungen zwischen der israelischen und der palästinensischen Bevölkerung führen zu Gewalttaten beider Lager. Sie haben seit Ende Februar 2023 stark zugenommen. Wiederholt sind Personen bei gewaltsamen Überfällen auf Wohnhäuser und Autos sowie bei Angriffen mit Fahrzeugen, Schuss- oder Stichwaffen getötet oder verletzt worden. Vermehrt kommt es zu Beschädigungen oder Enteignungen von palästinensischem Eigentum.

Bei besonderen Ereignissen oder anlässlich von religiösen Feiertagen kann die israelische Armee gewisse palästinensische Gebiete oder Grenzübergänge vorübergehend und ohne Vorwarnung auf unbestimmte Zeit abriegeln. Die israelischen Streitkräfte führen gelegentlich gezielte, lokal begrenzte Militäraktionen durch.

An den von Israel kontrollierten Checkpoints kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen. Der zwischen Jerusalem und Ramallah gelegene Checkpoint Qalandia ist davon besonders betroffen.

Den komplexen Verhältnissen in der Region muss stets Rechnung getragen werden. Bestimmte Ereignisse und Konflikte in Nachbarländern können sich auf die Sicherheitslage im besetzten Palästinensischen Gebiet auswirken. So haben die politischen Entwicklungen in Ägypten direkte Auswirkungen auf den Gazastreifen, indem die ägyptischen Behörden die Grenze ohne Vorwarnung auf unbestimmte Zeit abriegeln können.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Ostjerusalem:
Lassen Sie in Ostjerusalem grösste Vorsicht walten,
besonders in den Quartieren der Grossagglomeration um Jerusalem mit den israelischen Kolonien (zum Beispiel Ramot) sowie im Zentrum und in der Umgebung der Altstadt (zum Beispiel in den Quartieren Silwan, Sheikh Jarrah, Shu’fat etc.). Das Anschlagsrisiko sowie das Risiko von Gewaltakten ist sehr hoch. Es kommt häufig zu Demonstrationen mit gewaltsamen Ausschreitungen sowie heftigen Zusammenstössen zwischen palästinensischen Personen und den Sicherheitskräften. Attentate von palästinensischen Einzelpersonen gegen israelische Personen haben zugenommen ebenso wie die Spannungen.
Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und verzichten Sie an jüdischen und islamischen Feiertagen auf den Besuch von religiösen Stätten, z.B. Tempelberg (Haram el Sharif) und Umgebung. Lassen Sie Wachsamkeit walten, wenn Sie die Jerusalem Light Rail benutzen und verzichten Sie auf Fahrten auf dem Streckenabschnitt Shu’fat - Ammunition Hill. Die Linie führt durch Gebiete, in denen latente Spannungen bestehen und wo gewaltsame Ausschreitungen vorkommen können.

Westjordanland:
Von Reisen in die Regionen in und um die Städte Nablus und Jenin wird abgeraten.
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen ins restliche Westjordanland wird abgeraten.
Ausnahme: Bethlehem, Ramallah und Jericho, wo jedoch der persönlichen Sicherheit grösste Aufmerksamkeit zu schenken ist. 

Es kommt täglich zu Gewalttaten zwischen der israelischen und palästinensischen Bevölkerung. Die Häufigkeit von Razzien der israelischen Sicherheitskräfte hat vor allem in und um die Städte Nablus und Jenin zugenommen, was zu stark erhöhten Spannungen im ganzen Westjordanland führt. Beispielsweise gab es eine grossangelegte Militäroperation in Jenin Anfang Juli 2023. Die hohen Spannungen sowie Militäraktionen der israelischen Sicherheitskräfte im Westjordanland können ohne Vorwarnung sicherheitsrelevante Ereignisse auslösen: gewaltsame Proteste, Zusammenstösse zwischen der Bevölkerung und den Sicherheitskräften, gewaltsame Überfälle auf Wohnhäuser und Autos, Angriffe mit Fahrzeugen, Schuss- oder Stichwaffen. Vermehrt kommt es zu Beschädigungen, Zerstörung oder Enteignungen von palästinensischem Eigentum. Solche Ereignisse haben seit Februar 2023 zugenommen und zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert. Angriffe auf Autos sind auf den Strassen 60 und 90 sowie auf der Strasse 1 in der Umgebung von Jericho besonders häufig, können sich aber auch andernorts ereignen.
Eine weitere Verschlechterung der Lage ist jederzeit möglich. Es besteht das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten.
Es gibt zahlreiche Strassensperren und Checkpoints, bei denen Reisende sich mit ihrem Pass ausweisen müssen.

Falls Sie aus zwingenden Gründen ins restliche Westjordanland reisen müssen, beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie sich von einer ortskundigen Person begleiten und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage mit den lokalen Sicherheitskräften abgeklärt worden ist.
  • Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Lassen Sie grösste Vorsicht walten, besonders in der Nähe von Checkpoints, der israelischen Siedlungen sowie den palästinensischen Flüchtlingslagern.
  • Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Verzichten Sie an jüdischen und islamischen Feiertagen auf den Besuch von religiösen Stätten.
  • Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.

Gazastreifen:
Wegen des hohen Sicherheitsrisikos wird von Reisen in den Gazastreifen abgeraten, sowohl auf dem Land- als auch auf dem Seeweg.

Die Lage im Gazastreifen ist äusserst gespannt. Punktuell kommt es zu Massenprotesten entlang der Grenze zu Israel. Gewaltsame Konfrontationen zwischen Demonstrierenden und der israelischen Armee fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte.

Trotz eines Waffenstillstandsabkommens nehmen die Spannungen periodisch zu und führen immer wieder zu Raketenbeschüssen auf israelisches Gebiet und zu Angriffen der israelischen Armee auf den Gazastreifen.

Das Risiko von Entführungen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Infrastruktur ist stark beschädigt, die medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge zwischen Israel und dem Gazastreifen vorübergehend und ohne Vorwarnung auf unbestimmte Zeit abgeriegelt werden. Auch die politischen Entwicklungen in Ägypten haben direkte Auswirkungen auf den Gazastreifen, indem die ägyptischen Behörden die Grenze ohne Vorwarnung auf unbestimmte Zeit abriegeln.

Der Seeweg wird durch die israelischen Behörden systematisch abgeriegelt. Wer die Abriegelung nicht respektiert, setzt sich einem hohen Risiko aus.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität im Westjordanland und Ost-Jerusalem ist relativ gering. Beachten Sie dennoch die üblichen Sicherheitsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Der Personentransport wird im Westjordanland hauptsächlich durch öffentliche Kleinbusse und Taxis sichergestellt. Der Strassenzustand der Hauptverkehrsachsen ist im Westjordanland im Allgemeinen gut. Wegen der oft aggressiven Fahrweise ist das Unfallrisiko hoch. Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung. Unter anderem sind strafbar:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen sind verboten.
  • der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, mit Ausnahme von lizenzierten Hotels und Restaurants.
  • Aussereheliche Beziehungen und aussereheliche Schwangerschaften. Bei ausserehelichen Geburten können sich zivil- und strafrechtliche Folgen ergeben.
  • Kritische Äusserungen über den Staat (auch in den sozialen Medien).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Für gewisse Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, z.B. Drogenhandel, Mord und Kollaboration mit Israel.

Die Haftbedingungen entsprechen nicht schweizerischem Standard.

Kulturelle Besonderheiten

Das Besetzte Palästinensische Gebiet ist muslimisch geprägt. In Ostjerusalem befinden sich christliche, islamische und jüdische religiöse Stätten. Respektieren Sie die jeweiligen religiösen Empfindsamkeiten und passen Sie Kleidung und Verhalten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Vor allem im Sommer und Herbst besteht die Gefahr von Buschbränden. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle.

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln.

Erdbeben können vorkommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das Schweizerische Vertretungsbüro in Ramallah.

Medizinische Versorgung

Im Westjordanland ist die medizinische Grundversorgung gewährleistet. Die Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen in Israel oder Europa behandelt werden. Wenn einzelne Gebiete vorübergehend abgeriegelt oder Strassensperren angeordnet werden, können unter Umständen auch Ambulanzfahrzeuge davon betroffen sein.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einreise generell:
Die Einreise ins Besetzte Palästinensische Gebiet erfolgt über Israel / israelische Grenzkontrollposten. Am 20. Oktober 2022 hat die israelische Regierung eine neue Regelung für ausländische Staatsangehörige erlassen für die Einreise ins Westjordanland und für den Aufenthalt.
Es kommt vor, dass die israelischen Einreisebehörden am internationalen Flughafen Tel Aviv und an den Grenzübergängen Personen abweisen, die sich ins Westjordanland oder in den Gazastreifen begeben wollen.
Erkundigen Sie sich bei der israelischen Botschaft in Bern über die genauen Einreisebestimmungen und beachten Sie die Informationen der Regierungsstelle «Coordination of Government Activities in the Territories».
Israelische Botschaft

Coordination of Government Activities in the Territories: procedure for entry and residence of foreigners in the Judea and Samaria area
Reisehinweise für Israel

Einreise ins Westjordanland:
Bei der Einreise ins Westjordanland müssen israelische Checkpoints passiert werden. Dies ist oft nur zu Fuss möglich und mit einer Identitäts- und Körperkontrolle verbunden. Auch auf den Strassen innerhalb des Westjordanlands gibt es solche Checkpoints.

Einreise in den Gazastreifen:
Die "Coordination and Liaison Administration in the Gaza Strip" des Foreign Relations Office in Erez verlangt, dass mindestens fünf Tage vor der geplanten Einreise in den Gazastreifen ein entsprechendes Gesuch unterbreitet wird.

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Kontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 100
Notruf Sanität:101
Israel Defence Forces: 1207 (Informationen über die aktuelle Sicherheitslage)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.Schweizer Botschaft in Tel Aviv
Schweizer Vertretungsbüro in Ramallah
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 05.07.2023

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