Reisehinweise für Libanon

Gültig am:

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Publiziert am: 26.09.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel grundsätzliche Einschätzung ist aktualisiert worden. Weiterhin gültig: Von Reisen in den Libanon wird abgeraten.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Libanon wird abgeraten.

Aufgrund des Konflikts im Nahen Osten ist seit dem 7. Oktober 2023 die Lage sehr volatil. Dieser Konflikt hat grosse Auswirkungen auf den Libanon. An der Südgrenze des Libanon gibt es täglich massive Schlagabtausche zwischen Israel und der Hisbollah. Seit Monaten kommt es zu gezielten Luftangriffen. Diese Angriffe erstrecken sich über das ganze Land und fordern auch Opfer unter Zivilisten.
Das Eskalationsrisiko hat weiter zugenommen. Die Entwicklung der Lage ist höchst ungewiss und eine markante Verschlechterung der Sicherheitslage in allen Landesteilen ist jederzeit möglich. 

Es bestehen Engpässe bei der Versorgung mit Medikamenten, Strom, Wasser und anderen Gütern und es kommt zu Unterbrüchen der Telefon- und Internetverbindungen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Bargeldbezüge zeitweise nicht mehr möglich sind.

Die meisten Fluggesellschaften haben ihre Flüge in und aus dem Libanon reduziert oder eingestellt. Es muss damit gerechnet werden, dass weitere Fluggesellschaften ihre Flüge einstellen werden. Der Flughafen kann vorübergehend geschlossen werden.

Für Schweizer Staatsangehörige, die sich im Libanon aufhalten:
Das EDA empfiehlt Schweizer Staatsangehörigen das Land mit eigenen Mitteln zu verlassen, wenn dies möglich und sicher erscheint. Nutzen Sie die verfügbaren kommerziellen Transportmittel. 
Auskunft erteilen die Fluggesellschaften. Beachten Sie dabei die Anordnungen der lokalen Behörden und die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen.

Der Entscheid zur Ausreise erfolgt freiwillig, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten der ausreisenden Person.

Bleiben Sie in Kontakt mit Ihren Angehörigen und mit der Schweizer Botschaft in Beirut, und informieren Sie diese über Ihre Abreise. 

Die Schweizer Botschaft in Beirut ist offen und erbringt weiterhin ihre üblichen Dienstleistungen.

Schweizer Staatsangehörige, die beschliessen im Land zu bleiben oder entgegen der Empfehlung des EDA in den Libanon zu reisen, müssen sich jedoch bewusst sein, dass im Falle einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage die Schweiz unter Umständen nur noch begrenzte oder gar keine Dienstleistungen mehr erbringen kann und auch nur begrenzte Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen haben wird. 

Halten Sie sich über die Lageentwicklung auf dem Laufenden. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Beschränken Sie Reisen innerhalb des Landes auf das notwendige Minimum und klären Sie vorgängig die Sicherheitslage ab.

Schweizer Staatsangehörige, die Unterstützung benötigen, können sich an die Schweizer Botschaft in Beirut oder an die Helpline des EDA wenden. Bitte informieren Sie eine dieser Stellen, wenn Sie das Land verlassen haben.
Schweizer Botschaft im Libanon

Helpline EDA

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 112
Notruf Ambulanz: 125 (Zivilschutz) oder 140 (Rotes Kreuz)
Libanesische Zollvorschriften: Customs Administration: Travelers Guide

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft im Libanon
Helpline EDA

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 26.09.2024

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