In EU/EFTA-Staaten werden Schweizer Diplome normalerweise anerkannt. Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommen arbeitet die Schweiz eng mit der EU zusammen und nimmt am europäischen System der Diplomanerkennung teil. Klären Sie ab, ob der Beruf, den Sie im entsprechenden EU/EFTA-Staat ausüben möchten, reglementiert ist.
Für die Ausübung reglementierter Berufe in einem EU/EFTA-Staat muss in der Regel zuerst die Anerkennung der Berufsqualifikation erfolgen. Als reglementiert gelten Berufe, deren Ausübung in einem Land vom Besitz eines Diploms, Zeugnisses oder Befähigungsnachweises abhängig ist. Erkundigen Sie sich zuerst mittels der Datenbank der EU-Kommission über die reglementierten Berufe und die entsprechende zuständige Behörde in den einzelnen Staaten, bevor Sie das entsprechende Gesuch zur Anerkennung der Berufsqualifikation stellen. Das nationale Beratungszentrum im jeweiligen Land erteilt Auskunft über die nationalen Rechtsvorschriften für die Aufnahme und Ausübung einer Berufstätigkeit.
Die zuständige Behörde im Aufnahmestaat ist berechtigt, vom Gesuchstellenden Informationen über das Niveau seiner schweizerischen Ausbildung, die Berufstätigkeit oder die Berufserfahrung zu verlangen. Es liegt am Gesuchstellenden, eine entsprechende Bescheinigung bei der zuständigen schweizerischen Behörde zu beantragen.