Familienzusammenführung

Möchte ein schweizerisch-chilenisches Ehepaar in Chile leben, kann für die schweizerische Ehepartnerin bzw. für den schweizerischen Ehepartner sowie deren Kinder ein Dauervisum beantragt werden. Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung eingereicht werden.

Meldepflicht von Ehe und Partnerschaft

Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen erfolgen, die die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).

Frühzeitige Kontaktaufnahme

Es wird empfohlen, bereits vor der Eheschliessung oder eingetragener Partnerschaft bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Vorschriften zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.

Partnerschaften

Das Gesetz, das am 10. Dezember 2021 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, gewährt gleichgeschlechtlichen Paaren den gleichen Zugang zur Zivilehe. Es gewährt auch gleichgeschlechtlichen Familien die Anerkennung von Kindern (durch Adoption oder assistierte menschliche Reproduktionstechniken). Darüber hinaus wurden die Eigentumsregelungen festgelegt, die die wirtschaftlichen Beziehungen gleichgeschlechtlicher Paare untereinander und mit Dritten regeln werden.

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

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