Möchte ein schweizerisch- türkisches Ehepaar in der Türkei leben, stellt die schweizerische Ehepartnerin bzw. der schweizerische Ehepartner in der Türkei einen Antrag für Familienaufenthaltsbewilligung, der über die Website der Ausländerbehörde eingereicht wird. Der Antrag muss innerhalb der 90-tägigen Frist ab Einreise erfolgen, in der sich schweizerische Staatsangehörige visumsfrei in der Türkei aufhalten können. Nachdem das System einen Termin vergeben hat, müssen die Unterlagen, die auf dem Antragsformular angeführt sind, am Tag des Termins der Ausländerbehörde eingereicht werden.
Dieser Typus der Aufenthaltsbewilligung wird in der Regel höchstens bis zu 3 Jahren erstattet und die Verlängerung sollte 60 Tage vor dem Ablauf der Bewilligung über die Webseite der Ausländerbehörde beantragt werden. Sollten die anderen Bedingungen, die in der Verordnung Nr. 29656 vom 17.03.2016 aufgeführt sind, erfüllt sein, kann ab dem 8. Jahr des Aufenthalts in der Türkei eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung beantragt werden.