Chancen auf dem türkischen Arbeitsmarkt bestehen für jüngere Bewerber und Bewerberinnen insbesondere in Branchen wie Tourismus, Übersetzer und Dolmetscher, Gesundheitswesen, Technik und Programmiertechnik, Automobil- und Textilindustrie.

Arbeitsrecht

Eine wichtige Quelle für das türkische Arbeitsrecht ist das Arbeitsgesetz Nr. 4857. Das türkische Arbeitsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und trat am 10.06.2003 in Kraft. Es enthält auch Regelungen zu befristeten Arbeitsverträgen, Teilzeit-Arbeitsverträgen, Arbeit auf Abruf, Nacharbeit und Mehrarbeit einschließlich Überstundenvergütung, Mutterschaft etc. 

Arbeitsbewilligung

Ausländerinnen und Ausländer müssten eine Arbeitserlaubnis bei den konsularischen Vertretungen des Landes, in dem sie wohnen oder dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, beantragen.

Um in Türkei zu arbeiten, müsste die Ausländerin oder der Ausländer bei der türkischen Vertretung eine Arbeitserlaubnis und ein Visum beantragen. Ein Reisepass, ein Visumantragsformular und ein Schreiben des Arbeitsgebers sind die notwendigen Unterlagen für den Antrag. Die anderen Unterlagen müssten vom Arbeitgeber innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach der Antragstellung beim türkischen Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit eingereicht werden. Anträge auf Arbeitserlaubnis werden vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit positiv oder negativ beschieden. Die Arbeitserlaubnis ist gleichbedeutend mit einer Aufenthaltserlaubnis. Wenn die Arbeitserlaubnis vom Ministerium genehmigt wird, erheben die türkischen Konsulate daher eine Gebühr für das Einreisevisum, eine Gebühr für die Bescheinigung der Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsgebühr von dem Ausländer. Da die Arbeitserlaubniskarte die Aufenthaltserlaubnis in der Türkei ersetzt, kann das von diesen Ämtern ausgestellte "kommentierte Arbeitsvisum" (Work Annotated Visa) nur zur Einreise und für maximal 90 Tage verwendet werden.

Stellenvermittlung

Wer eine Stelle als Angestellter einer öffentlichen Einrichtung oder eines privaten Unternehmens sucht, kann sich über die Online-Filiale oder die nächste ŞKUR-Landesdirektion im System anmelden. Die Schweizerisch-Türkische Handelskammer publiziert Stelleanzeigen und Stellengesuche. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Stellensuche und Anstellung sind ausreichende Türkischkenntnisse.

Diplomanerkennung

Anerkennungs- und Gleichwertigkeitsdienste werden vom Hochschulrat (Council of Higher Education) durchgeführt, um die Gleichwertigkeit von Bachelor-, Master- und Magisterabschlüssen, die an internationalen Hochschuleinrichtungen erworben wurden, im Hochschulsystem unseres Landes festzustellen.

Die Gleichwertigkeitsverfahren finden im Rahmen des Übereinkommens über die Anerkennung von Urkunden betreffend die Anerkennung von Studienleistungen im europäischen Raum (Lissabon-Konvention), des Hochschulgesetzes Nr. 2547 und der Verordnung über die Anerkennung und Gleichwertigkeit internationaler Hochschuldiplome statt.

Selbständige Berufsausübung

Ausländische Investoren erachten die Türkei nach wie vor als attraktiven Wirtschaftsstandort. 

Informationen zur Ausübung einer selbständigen Berufstätigkeit oder zur Firmengründung erteilt die türkisch-schweizerische Handelskammer. Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben auch die Möglichkeit, sich an «Switzerland Global Enterprise» zu wenden. Für weitere Informationen können sich die Schweizerinnen und Schweizer auch an den Swiss Business Hub Türkei wenden. Er unterstützt schweizerische und liechtensteinische kleines und mittleres Unternehmen bei der Entwicklung ihres Geschäfts in Türkei und informiert türkische Unternehmen über den Wirtschaftsstandort  Schweiz.

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

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