Ausländerinnen und Ausländer müssten eine Arbeitserlaubnis bei den konsularischen Vertretungen des Landes, in dem sie wohnen oder dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, beantragen.
Um in Türkei zu arbeiten, müsste die Ausländerin oder der Ausländer bei der türkischen Vertretung eine Arbeitserlaubnis und ein Visum beantragen. Ein Reisepass, ein Visumantragsformular und ein Schreiben des Arbeitsgebers sind die notwendigen Unterlagen für den Antrag. Die anderen Unterlagen müssten vom Arbeitgeber innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach der Antragstellung beim türkischen Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit eingereicht werden. Anträge auf Arbeitserlaubnis werden vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit positiv oder negativ beschieden. Die Arbeitserlaubnis ist gleichbedeutend mit einer Aufenthaltserlaubnis. Wenn die Arbeitserlaubnis vom Ministerium genehmigt wird, erheben die türkischen Konsulate daher eine Gebühr für das Einreisevisum, eine Gebühr für die Bescheinigung der Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsgebühr von dem Ausländer. Da die Arbeitserlaubniskarte die Aufenthaltserlaubnis in der Türkei ersetzt, kann das von diesen Ämtern ausgestellte "kommentierte Arbeitsvisum" (Work Annotated Visa) nur zur Einreise und für maximal 90 Tage verwendet werden.