Ausländern, die die Türkei besuchen möchten, wird dringend empfohlen, die Informationen über die Visaregelung der Türkei zu lesen. Die Visumbestimmungen für touristische und geschäftliche Besuche in einem Land können sich von denen für Geschäfts- und Bildungsbesuche unterscheiden. Darüber hinaus kann sich die Visaregelung der Türkei nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit ändern. Während einige ausländische Personen für ihren touristischen oder geschäftlichen Besuch in der Türkei von einem Visum befreit sind, können andere ein elektronisches Visum erhalten. Alle anderen Antragsteller müssen ein Visum über türkische Vertretungen im Ausland beantragen.
Schweizer Bürger dürfen mit ihren nationalen Ausweisdokumenten gemäss dem Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats in die Türkei einreisen. Inhaber eines ordentlichen oder offiziellen Reisepasses sind für Reisen bis zu 90 Tagen von der Visumpflicht befreit. Gemäss dem Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz (Law of Foreigners and International Protection Nr. 6458) ist die Aufenthaltsgenehmigung die Erlaubnis, die zum Zweck des Aufenthalts in der Türkei ausgestellt wird. Dieses Dokument, das von den zuständigen Behörden ausgestellt wird, berechtigt zum Aufenthalt an einem bestimmten Ort in der Türkei für einen bestimmten Zeitraum.
Eine Aufenthaltsgenehmigung ist eine Erlaubnis, die Ausländern erteilt wird, die sich in der Türkei aufhalten möchten. Ausländer, die sich länger in der Türkei aufhalten möchten, als es ein Visum, eine Visumbefreiung oder neunzig Tage erlauben, müssen die Art von Aufenthaltserlaubnis, für die sie glauben, die Voraussetzungen zu erfüllen, zwingend über das elektronische Aufenthaltssystem beantragen. Ausländer, die den Antrag ausgefüllt haben, müssen sich bei den Provinz-/Bezirksdirektionen für Migrationsmanagement in der Provinz, in der sie leben möchten, melden.
Schweizerische Rentnerinnen und Rentner, die ihren Ruhestand in der Türkei planen, müssen bei der zuständigen türkischen Vertretung ein Visum bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Grundsätzlich müssen die Antragstellenden den Nachweis erbringen, dass sie bzw. er krankenversichert sind und über genügend finanzielle Ressourcen (z.B. Rentenbestätigung, Sparkonto mit Mindestguthaben) für den Aufenthalt verfügen. Klären Sie mit der türkischen Vertretung ab, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.