Das Steuerwesen auf den Philippinen funktioniert über einer Steuerzahler-Identifikationsnummer (TIN), die direkt bei der entsprechenden Behörde (Bureau of Internal Revenue - BIR) beantragt werden kann.

Alle Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Land aufhalten, müssen sich bei der Bundessteuerbehörde melden. Der Aufenthalt kann dauerhaft oder vorübergehend sein – und muss mehr als 184 aufeinanderfolgende tage innerhalb von 12 Monaten betragen. Alle füllen das gleiche Modell der Einkommenssteuerungserklärung aus wie die brasilianischen Staatsbürger und unterliegen den gleichen Regeln.

Doppelbesteuerung

Die Schweiz und die Philippinen haben am 1998 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommenssteuern geschlossen. Dieses Abkommen ist für auf den Philippinen wohnhafte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer insbesondere dann von Bedeutung, wenn sie (weiterhin) gewisse in der Schweiz generierte Einkünfte beziehen etwa aus Liegenschaften, Erwerbstätigkeit, Ruhegehälter, Dividenden und Zinsen. Das Abkommen schränkt die Besteuerungsbefugnis der Schweiz als Quellenstaat solcher Einkünfte ein und/oder verpflichtet die Philippinen zur Anrechnung der Schweizer Steuern an die Einkommensteuern der Philippinen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat eine Liste über die Höhe der unter den entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz zulässigen Quellensteuersätze auf Dividenden und Zinsen veröffentlicht. Aus dieser Liste geht hervor, welches Formular zur Rückerstattung der Verrechnungsteuer zu verwenden ist.

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