Familienzusammenführung

Informationen zu den Visakategorien für die Familienzusammenführung finden Sie unter den nachfolgenden Einreise- und Visabestimmungen der brasilianischen Behörden. Möchte ein schweizerisch-brasilianisches Ehepaar in Brasilien leben, kann für die schweizerische Ehepartnerin bzw. den Ehepartner ein Dauervisum beantragt werden. Der Antrag muss persönlich vom Antragsstellenden eingereicht werden. In Brasilien geborene Kinder erhalten automatisch das brasilianische Bürgerrecht, Ehepartnerinnen und Ehepartner von brasilianischen Staatsangehörigen haben die Möglichkeit, sich bevorzugt einbürgern zu lassen.

Meldepflicht von Ehe und Partnerschaft

Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen erfolgen, die die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).

Frühzeitige Kontaktaufnahme

Es wird empfohlen, bereits vor der Eheschliessung oder eingetragener Partnerschaft bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Vorschriften zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.

Partnerschaften

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden in Brasilien seit 2013 anerkannt. Anträge auf Aufenthaltserlaubnis für die Partnerin bzw. für den Partner aus einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft (união estável) müssen beim brasilianischen Einwanderungsrat (CNIg – Conselho Nacional de Imigração) beantragt werden. Die homo-affektive Ehe ist genau dasselbe wie die heterosexuelle Ehe. Die Fristen im Notariat, die erforderlichen Dokumente und die Gebühren für die Eheschließung sind die gleichen. Die Verlobten/Bräute können den Güterstand wählen, den Nachnamen des anderen annehmen und auch Kinder adoptieren; es gibt keine rechtlichen Hindernisse für die Adoption durch homosexuelle Paare.

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

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