Reisehinweise für Timor-Leste

Gültig am:

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Publiziert am: 22.09.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Banden kommen vor. (Kapitel Kriminalität)

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage ist stabil. Dennoch können vereinzelte lokale Unruhen nicht ausgeschlossen werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Timor-Leste nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden (Ausgangssperren usw.) und meiden Sie Kundgebungen jeder Art.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist verbreitet und kann mitunter auch gewalttätige Züge annehmen. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Banden kommen vor. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie Ihren Aufenthalt vorzugsweise von einer ortskundigen Vertrauensperson organisieren und befolgen Sie deren Anweisungen.
  • Reisen Sie möglichst nicht alleine und ausschliesslich tagsüber.
  • Frauen wird empfohlen, generell ihrer persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit zu schenken und sich angemessen zu kleiden.
  • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auf Taxifahrten und benützen Sie tagsüber nur Taxis, die Sie oder Ihr Hotel vorgängig bestellt haben, oder die über eine offizielle Lizenz und einen Taxameter verfügen.
  • Meiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit unbeleuchtete Strassen sowie einsame Gegenden und verzichten Sie generell auf Spaziergänge.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Tragen Sie immer Ihre Ausweispapiere und Ihr Mobiltelefon auf sich.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Die Strassen sind oft in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Ausserhalb von Dili wird empfohlen, sich während der Regenzeit in einem Allradfahrzeug fortzubewegen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Infrastruktur und Verwaltung sind noch im Auf- und Ausbau begriffen. Ausserhalb von Dili ist die Infrastruktur für Reisende (Unterkünfte, Restaurants usw.) rar und meistens sehr bescheiden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) geahndet.

Die Haftbedingungen sind schwierig; die inhaftierten Personen müssen selbst für die Ernährung und medizinische Versorgung aufkommen.

Naturbedingte Risiken

Timor-Leste liegt in einer Erdbebenzone.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Timor-Leste erreichen.

Von November bis April können vereinzelte Wirbelstürme (Zyklone) auftreten. Im Extremfall können solche Stürme Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in Dili nur beschränkt und ausserhalb der Hauptstadt nicht überall gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (z.B. Singapur) behandelt werden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Der US-Dollar gilt als offizielle Währung. Geschäfte akzeptieren nur neue Banknoten in gutem Zustand. 

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: +670 112 / 3319547 / 3310519
Notruf Ambulanz: +670 4430009

Zollvorschriften: Timor-Leste Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Jakarta, Indonesien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 22.09.2023

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