Reisehinweise für Singapur

Gültig am:

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Publiziert am: 16.10.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind durch ein neues Kapitel Besondere Hinweise ergänzt worden: Ankunftskarte.

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Singapur gelten grundsätzlich als sicher.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Singapur nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

In den Strassen von Malakka und Singapur kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

In Singapur gilt Linksverkehr.
Die Verkehrsbussen sind hoch, auch für Fussgängerinnen und Fussgänger.

Öffentlicher Verkehr: Singapur verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bus- und U-Bahnlinien.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten. 

Besondere rechtliche Bestimmungen

In Singapur gelten detaillierte Vorschriften zur Wahrung der öffentlichen Ordnung. Sie orientieren sich an strengeren Standards und rigideren Moralvorstellungen als in der Schweiz. Vergehen werden konsequent verfolgt und bestraft. Im Falle einer Anzeige muss mit sofortigem Passentzug oder Festnahme bis zur Urteilsverkündung gerechnet werden.
Zu den Delikten, die je nach Schwere des Vergehens mit Bussen, Haft- oder Körperstrafen geahndet werden können, gehören unter anderem:

  • Wegwerfen von Abfall (z.B. auch Zigarettenstummel).
  • Spucken.
  • Einfuhr und Verkauf von Kaugummi.
  • Verstoss gegen das Rauchverbot: Bei öffentlichen Gebäuden gilt das Rauchverbot auch bis zu fünf Metern vor den Ein- und Ausgängen.
  • Konsum von Speisen und Getränken in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden.
  • Vandalismus (u.a. Anbringen von Graffiti).
  • Negative Äusserungen über die Regierung (auch in den Sozialen Medien).
  • Anstössiges oder unsittliches Verhalten (outrage of modesty). Darunter fallen verbale oder tätliche Belästigungen, z.B. Berührungen, denen die betroffene Person nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen mit falschen Anschuldigungen versucht wurde, durch einen aussergerichtlichen Vergleich eine finanzielle Entschädigung zu erreichen.

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden selbst bei kleinsten Mengen und jeglicher Art von Drogen streng geahndet. Die Strafen reichen von Geldbussen und Körperstrafen über langjährige Haftstrafen bis hin zur Todesstrafe. Auch Personen, bei denen bei der Einreise durch Tests ein Drogenkonsum nachgewiesen wird, werden verurteilt. Die Todesstrafe ist zudem für weitere Vergehen vorgesehen, etwa bei Mord.

Bei polizeilichen Ermittlungen und juristischen Verfahren muss oftmals mit langwierigen Untersuchungen gerechnet werden. Das Land darf während dieser Zeit nicht verlassen werden. Die Dienste einer lokalen Anwältin oder eines lokalen Anwalts sind unerlässlich.

Die Haftbedingungen sind hart.

Kulturelle Besonderheiten

Die Moralvorstellungen sind rigider als in der Schweiz. Auch in Bars und Diskotheken gelten Berührungen als unangemessen und können zu Klagen im Rahmen des Gesetzes über "outrage of modesty" führen. Siehe Kapitel Besondere rechtliche Bestimmungen. Die Toleranz gegenüber sexuellen Minderheiten ist unterschiedlich.

Naturbedingte Risiken

Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Singapur erreichen.

Während der Regenzeit muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen der lokalen Behörden. Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Meteorological Service Singapore

World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Die Gesundheitsversorgung ist gewährleistet. Für planbare stationäre Behandlungen und Operationen verlangen die Spitäler in der Regel eine Kostengarantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Singapore Ministry of Health (MoH)

Die Einfuhr von Medikamenten wird in Singapur strikt reguliert:
Health Sciences Authoritiy of Singapore
– Bringing personal medications into Singapore
Reiselinks

Besondere Hinweise

Reisende nach Singapur müssen vor oder bei der Ankunft eine elektronische Ankunftskarte ausfüllen.
Singapore Arrival Card (SGAC) and Electronic Pass (e-Pass) Enquiry Portal

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 999
Zollvorschriften: Singapore Customs
Einreisevorschriften: Ministry of Foreign Affairs Singapore

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Singapur

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 16.10.2024

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