Reisehinweise für Dschibuti

Gültig am:

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Publiziert am: 22.12.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Verkehr und Infrastruktur ist ergänzt worden. (Grenzübergänge)

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land kann als relativ stabil bezeichnet werden. Bei Demonstrationen kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen.

Ethnische Spannungen können sich teilweise ohne grosse Vorwarnung in lokalen, gewaltsamen Zusammenstössen entladen. Zum Beispiel ist es im Mai 2022 und im August 2021 zu Zusammenstössen zwischen verschiedenen ethnischen Gruppierungen gekommen; dabei gab es Verletzte und Todesopfer. Auch Fälle von Brandstiftungen sind gemeldet worden.

Die Infrastruktur ausserhalb der Städte ist unzureichend, und insbesondere bei Reisen über Land muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

Es besteht das Risiko von terroristischen Attentaten. Insbesondere die somalische Al-Shabaab droht mit Anschlägen in Dschibuti.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Lassen Sie Vorsicht walten, besonders auf öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, Kirchen, Regierungsgebäuden, an Veranstaltungen und an von ausländischen Personen besuchten Orten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Dschibuti ist 2004 als minenfrei erklärt worden. Halten Sie sich dennoch an die häufig befahrenen Strassen und Pisten.

Grenzgebiet zu Eritrea: Von Reisen in die Grenzregion zwischen Dschibuti und Eritrea wird abgeraten. Wegen ungelösten Grenzkonflikten zwischen Dschibuti und Eritrea bleibt die Lage weiterhin angespannt.

Grenzgebiet zu Somalia: Die Grenzregion zu Somalia ist wegen der erhöhten Überfallgefahr zu meiden.

Kriminalität

Treffen Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Im Golf von Aden besteht das Risiko von Überfällen durch somalische Piraten. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Die schwierigen klimatischen und topographischen Bedingungen der Wüste stellen hohe Anforderungen an die Reisenden. Ausserdem fehlen oft über weite Strecken Tankstellen und Einkaufsmöglichkeiten. Unternehmen Sie deshalb Überlandfahrten und vor allem Touren in die Wüste ausschliesslich in Begleitung einer erfahrenen lokalen Reiseleitung und in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen. Ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken, Moscheen, usw.);
  • Alkohol am Steuer (0 Promille!);
  • Trunkenheit in der Öffentlichkeit.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Drogenhandel wird mit lebenslänglicher Haft bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, mangelhafte Ernährung und medizinische Betreuung usw.).

Kulturelle Besonderheiten

Gleichgeschlechtliche Handlungen werden nicht toleriert. 

Dschibuti ist ein muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Bitten Sie um Erlaubnis, bevor Sie Personen fotografieren.

Naturbedingte Risiken

Die seltenen Regenfälle können sehr heftig sein und innert Kürze Überschwemmungen verursachen, besonders in der Stadt Dschibuti. Auch Dürreperioden kommen vor. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Weltorganisation für Meteorologie  

Dschibuti liegt in einem Erdbebengebiet und hat mehrere Vulkane. Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine grössere Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 17
Zentrales Polizeikommissariat: 00253 21 35 38 91
Gendarmerie nationale: 00253 21 35 10 03

Dschibutische Zollvorschriften: Direction générale des douanes et droits indirects

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Äthiopien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Djibouti e-Visa

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 22.12.2023

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