Reisehinweise für die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea)

Gültig am:

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Publiziert am: 23.08.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden.

Grundsätzliche Einschätzung

Trotz der Vereinbarung eines Waffenstillstandes im Jahr 1953 dauern die Spannungen auf der koreanischen Halbinsel an. Bestimmte Ereignisse wie Raketentests und Militärmanöver können die Sicherheitslage kurzfristig beeinflussen.

Aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage können Versorgungsengpässe von medizinischen Gütern und Gütern des täglichen Bedarfs nicht ausgeschlossen werden.

In Nordkorea sind ausschliesslich geführte und durch das staatliche Reisebüro organisierte Reisen möglich. Reisende werden stets durch eine offizielle Reiseführerin oder einen offiziellen Reiseführer begleitet und können sich nicht unabhängig von diesem bewegen.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die Entwicklung auf der ganzen koreanischen Halbinsel. Befolgen Sie strikt die Anweisungen der Reiseleiterin oder des Reiseleiters und vermeiden Sie politische Diskussionen.

Verkehr und Infrastruktur

Ausländische Staatsangehörige dürfen nur selbst ein Auto lenken, wenn Sie in Nordkorea Wohnsitz haben. Strassen und Fahrzeuge sind mangelhaft gewartet.

Das Internet ist praktisch nicht zugänglich.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei der Botschaft von Nordkorea in Bern.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Allgemein werden in Nordkorea Gesetzesverstösse wesentlich strenger geahndet als in der Schweiz und können mit langjährigen Haftstrafen oder Arbeitslager bestraft werden. Darunter fallen z.B. Diebstähle sowie unbedachte Handlungen oder Äusserungen, die als Kritik an der Regierung oder am Führer interpretiert werden können. Verzichten Sie auf politische Äusserungen und Diskussionen jeder Art.

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft. Nordkorea wendet für verschiedene Delikte die Todesstrafe an.

Die Haftbedingungen sind sehr schwierig.

Kulturelle Besonderheiten

Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Im Sommer kommt es immer wieder zu Überschwemmungen. Im August und September sind ausserdem Taifune möglich, die neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen können.

Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Nordkorea erreichen.

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist sehr beschränkt. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen im Ausland behandelt werden. Die Erteilung einer Landeerlaubnis für internationale Rettungsdienste ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Bargeld Vorschusszahlung). Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Gewisse Gebiete sind für ausländische Reisende nicht zugänglich.

Es existieren keine Bankomaten („ATM“) und Kreditkarten können nicht benützt werden. Barzahlungen müssen in EUR, USD oder in RMB (CNY) erfolgen.

Nützliche Adressen

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Beijing, China

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 23.08.2023

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