Reisehinweise für Côte d’Ivoire

Gültig am:

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Publiziert am: 29.11.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig.

Grundsätzliche Einschätzung

Bei Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden, aufgrund von sozialen und politischen Spannungen, kann es zu Gewaltanwendung kommen.

Im Falle von Strassenblockaden bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Abidjan hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Das Risiko von Anschlägen besteht jederzeit im ganzen Land, trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen der Regierung. Besonders im Norden und Nordosten besteht ein hohes Risiko von Terrorangriffen und terroristisch motivierten Entführungen. Das Risiko kann auch in anderen ländlichen Landesteilen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Lassen Sie Vorsicht walten, besonders auf öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, Kirchen, in der Umgebung von diplomatischen Vertretungen und Regierungsgebäuden, an Veranstaltungen und an von ausländischen Staatsangehörigen besuchten Orten, wie zum Beispiel moderne Einkaufszentren und Strände.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und über Ihren Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Norden und Nordosten des Landes
Von Reisen in die Distrikte Denguélé und Savanes sowie in die nördliche Hälfte des Distrikts Zanzan (einschliesslich Nationalpark Comoé) wird abgeraten. 

In Mali und Burkina Faso sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv. Es besteht das Risiko, dass sie auch über die Grenze hinweg in Côte d'Ivoire Attentate, bewaffnete Überfälle und Entführungen ausüben. Dieses Risiko besteht auch an der Grenze zu Ghana. In der Vergangenheit kam es in diesen Gebieten zu mehreren Angriffen mit Todesopfern und Verletzten.

Südliche Hälfte des Distrikts Zanzan
Zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen bestehen latente Spannungen, die sich sporadisch in lokale, gewaltsame Konflikte entladen. Informieren Sie sich vor und während Reisen in den südlichen Teil des Distrikts Zanzan bei Ihrer lokalen Kontaktperson und/oder bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie besondere Vorsicht walten.

Westen und Grenzgebiet zu Liberia
In dieser Region sind bewaffnete Banden und Strassenräuber aktiv. Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen kann das Risiko eines Überfalls nicht vollständig ausgeschlossen werden. ILatente Spannungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen entladen sich sporadisch in gewaltsame Zusammenstösse mit Todesopfern und Verletzten. Lassen Sie sich bei Reisen in die Distrikte Montagnes, Sassandra-Marahoué und Bas-Sassandra von einer ortskundigen Person begleiten und klären Sie mit ihr die Sicherheitslage vorgängig ab.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Überfälle und Erpressungen sind möglich. Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmassnahmen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten;
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit;
  • Meiden Sie Fahrten ausserhalb der Agglomerationen nach Einbruch der Dunkelheit bis zum Sonnenaufgang. Es besteht das Risiko von Überfällen durch bewaffnete Banden;
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt;
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, usw.) und nur wenig Geld auf sich;
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet;
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, nehmen zu.

Cyberkriminalität ist in der Region weit verbreitet. Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem, etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Lassen Sie Vorsicht walten bei Personen, die Sie im Internet kennen lernen. Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal im Land, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressenWeitere Informationen zu diesen Machenschaften finden Sie auf der Website der Schweizerischen Kriminalprävention.

Im Golf von Guinea und in den ivorischen Gewässern kommt es häufig zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Abseits der Hauptverkehrsachsen sind die Strassen teilweise in sehr schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und der schlechte Zustand vieler Fahrzeuge stellen ein grosses Unfallrisiko dar. Aus denselben Gründen ist das Unfallrisiko auch für Fussgänger erheblich. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Obwohl die rechtliche Grundlage unklar ist, wird empfohlen, keine militärischen Anlagen oder Sicherheitskräfte zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten Anwalts sind unabdingbar.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit saisonbedingten starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Sodexam: Météorologie nationale

World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Abidjan ist die medizinische Grundversorgung nur teilweise gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: Douanes de Côte d’Ivoire

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Côte d'Ivoire
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum, etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
E-Visa Côte d’Ivoire

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 29.11.2024

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