Wir bitten Sie zusätzlich zu den Informationen des EDA, die Bestimmungen von Thailand zu konsultieren. Das EDA informiert nur punktuell und nicht umfassend, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Artikel 5 des Auslandschweizergesetztes gibt vor, dass jede Person selber die Verantwortung trägt bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland.

Historischer Tempel in Bangkok.
Historischer Tempel in Bangkok. © Unsplash

Schweizerische Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kein Touristenvisum für Thailand. Für die Einreise wird ein gültiger Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate über das Einreisedatum hinaus gültig ist, ein Rück- oder Weiterreiseticket sowie ein Nachweis über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

Achtung:

  • Bei Einreise auf dem Landweg erhält man eine Einreisegenehmigung für nur max. 30 Tage.
  • Ausweispflicht: Ausländerinnen und Ausländer müssen in Thailand ihren Reisepass immer auf sich tragen.
  • Vergehen gegen die thailändischen Einreisebestimmungen werden streng geahndet. In gewissen Fällen kann ein illegaler Aufenthalt (overstay) eine Ausschaffung bzw. Wiedereinreisesperre nach sich ziehen. Striktes Einhalten von Aufenthaltszweck und - dauer, die im Visum oder Einreiseformular eingetragen sind, wird empfohlen.

Schweizer Staatsangehörige, die sich länger als 30 Tage in Thailand aufhalten wollen, benötigen zur Einreise ein Visum, das bei der zuständigen thailändischen Vertretung in der Schweiz beantragt werden muss.

In Thailand gibt es folgende Visa-Kategorien:

  • Transit Visa (TS; S; O und C)
  • Tourist Visa (TR und MT)
  • Non-Immigrant Visa (F; B; IM; IB; ED; M; R; RS; EX und O)
  • Diplomatic Visa / Official Visa
  • Courtesy Visa

Visa für Thailand


Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland

Pflichten

Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland ziehen, müssen sich bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland anmelden. Die Anmeldung hat innerhalb von 90 Tagen nach Abmeldung bei der letzten, schweizerischen Wohngemeinde zu erfolgen. Sie können sich direkt bei der Vertretung oder über den Online-Schalter anmelden. Für die Registrierung als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer werden der gültige Pass oder die gültige ID, die Abmeldebescheinigung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt.

Rechte

Die Anmeldung ist gratis, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Erledigung von Formalitäten z.B. bei der Erstellung von Ausweisschriften oder bei Zivilstandsangelegenheiten und hilft mit der Schweiz in Kontakt zu bleiben. Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung angemeldet ist, erhält gratis die «Schweizer Revue», die Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und -schweizer, und kann sich nach Erreichen des Mündigkeitsalters auf Verlangen an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen.

Impfung & Gesundheit

Die Impfempfehlungen und aktuellen Informationen bezüglich Infektionskrankheiten können auf der Webseite der reisemedizinischen Beratungsstelle Healthy Travel gefunden werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Abreise über die Impfempfehlungen.

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

Zum Anfang