Es gibt in Südafrika keine gesetzliche Krankenversicherung, es bestehen jedoch betriebliche private Kollektivversicherungen, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden gemeinsam finanziert werden. Eine zusätzliche, private Krankenversicherung wird dringend empfohlen. Es gibt ein nationales Gesetz, das den privaten Versicherungsmarkt regelt: das Versicherungsgesetz. Ziel dieses Gesetzes ist es, in Übereinstimmung mit der Verfassung der Republik Südafrika von 1996, die Aufrechterhaltung eines fairen, sicheren und stabilen Versicherungsmarktes zum Nutzen und Schutz der Versicherungsnehmer zu fördern, indem ein rechtlicher Rahmen für die aufsichtsrechtliche Regulierung und Überwachung von Versicherern und Versicherungsgruppen geschaffen wird, der
- erleichtert die Überwachung und Aufrechterhaltung der Sicherheit und Solidität der Versicherer;
- den Schutz von Versicherungsnehmern und potenziellen Versicherungsnehmern verbessert;
- den Zugang zu Versicherungen für alle Südafrikaner verbessert;
- eine breit angelegte Umgestaltung des Versicherungssektors fördert; und
- trägt zur Stabilität des Finanzsystems im Allgemeinen bei.
Das staatliche Gesundheitswesen wird aus Steuermitteln finanziert, Bedürftige werden kostenlos behandelt. Das öffentliche Gesundheitswesen hat sich in den letzten Jahren massiv verschlechtert. Die medizinische Versorgung in den privaten Spitälern entspricht den in der Schweiz übliche Anforderungen. Die bekanntesten Medikamente sind in den Apotheken in grösseren Städten erhältlich.