Wer sich länger als 182 Tage pro Kalenderjahr in der Dominikanischen Republik aufhält, gilt als ortsansässig (residente) und ist einkommenssteuerpflichtig. Bei der Einkommenssteuer (Impuesto Sobre la Renta ISR) für natürliche Personen kommt ein progressiver Steuersatz zur Anwendung.

Für steuerliche Zwecke muss festgelegt werden, ob eine Person ihre wirtschaftlichen Aktivitäten als natürliche oder als juristische Person ausübt, da das Gesetz für beide eine unterschiedliche Behandlung vorsieht und die Anforderungen für die Eintragung in das nationale Steuerzahlerregister (RNC) davon abhängen. Das Nationale Steuerzahlerregister enthält die Daten zu einer natürlichen oder juristischen Person auf der Grundlage ihrer Identifikation, ihres Wohnorts und ihrer Eigenschaften. Dieses Register weist eine Zahlenfolge zu, die als RNC-Nummer bezeichnet wird. Dabei handelt es sich um den eindeutigen und dauerhaften Identifikationscode, den Sie bei der Registrierung erhalten. Alle Personen, nationaler oder ausländischer Herkunft, die auf dominikanischem Territorium steuerliche Verpflichtungen haben, sind verpflichtet, eine Identifikationsnummer zu beantragen.

Doppelbesteuerung

Die Schweiz und die Dominikanischen Republik haben kein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen abgeschlossen. 

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