Familienzusammenführung

Ausländerinnen und Ausländer, die ein Aufenthaltsvisum (Visa de Residencia RS) erhalten, haben eine Frist von sechzig Tagen, um das Visum bei der entsprechenden dominikanischen Botschaft oder dem Konsulat zu beantragen, und können nach Erhalt des Visums in das Hoheitsgebiet der Dominikanischen Republik einreisen. Die Begünstigten dieses Visums müssen bei der Einreise in das Hoheitsgebiet der Dominikanischen Republik bei der Generaldirektion für Migration einen Antrag auf vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt stellen.

Die Ausstellung eines Visums bedeutet jedoch eine bedingungslose Einreise in die Dominikanische Republik, sodass es von den Einwanderungsbehörden widerrufen werden kann, wenn einer der im Gesetz 285-04 genannten Gründe für eine Unzulässigkeit oder Ausweisung vorliegt.

Meldepflicht von Ehe und Partnerschaft

Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen erfolgen, die die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).

Frühzeitige Kontaktaufnahme

Es wird empfohlen, bereits vor der Eheschliessung oder eingetragener Partnerschaft bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Vorschriften zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.

Partnerschaften

Die Dominikanische Republik hat ein Gesetz verabschiedet, das die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt.

Ebenso weist dieses Gesetz der Ehe Gültigkeit zu und verpflichtet den Staat, sie anzuerkennen, wenn die Ehe im Ausland nach dem Recht des Wohnsitzes mindestens eines der Ehegatten geschlossen wurde.

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

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