Stellungnahme: RTS-Beitrag zur UNRWA-Finanzierung vom 10. November 2024
Im Beitrag «Financement de l'UNRWA: un document embarrassant passé sous silence» in der Sendung 19h30 von Radio Télévision Suisse (RTS) vom 10. November 2024 wurden mehrere Stellungnahmen des EDA nicht berücksichtigt.
Der RTS-Beitrag geht auf eine interne Evaluation der Direktion für Völkerrecht des EDA ein, die im Februar 2024 erstellt wurde. Diese wurde erstellt wenige Tage nachdem der Internationale Gerichtshof (IGH) vorsorgliche Massnahmen verabschiedet hat, damit Israel Handlungen verhindert, die gegen die Völkermordkonvention verstossen und humanitäre Hilfe in den Gazastreifen ermöglicht. Der RTS-Beitrag stellt die Hypothese in den Vordergrund, dass die Schweiz bei einer Einstellung ihrer UNRWA-Finanzierung die Völkermordskonvention verletzen könnte.
Das EDA hat mit Befremden festgestellt, dass weder seine schriftlichen Antworten, die RTS am 8. November übermittelt wurden, noch das Interview mit Botschafter Franz Perrez, Direktor der Direktion für Völkerrecht – um das RTS ausdrücklich gebeten hatte – im Bericht von 19h30 berücksichtigt wurden.
Im Interview vom 8. November 2024 mit RTS machte Franz Perrez deutlich, dass die Direktion für Völkerrecht in der Evaluation zu Schluss kam, dass eine Einstellung der UNRWA-Unterstützung keine Verletzung der Schweizer Verpflichtung nach der Völkermord-Konvention darstellen würde». Dies ist ein entscheidendes Argument, das im fraglichen Beitrag nicht berücksichtigt wurde. Dieselbe Frage wurde mit der Interpellation Walder auch aus dem Parlament gestellt. Die Antwort des Bundesrats ist klar: «Nach dem humanitären Völkerrecht gibt es keine Verpflichtung, einer bestimmten Organisation Gelder zur Verfügung zu stellen, um auf einen humanitären Notfall zu reagieren, oder bestimmte humanitäre Operationen zu finanzieren. Generell scheint es schwer vorstellbar, dass sich die Schweiz an der Begehung von Völkermord oder Kriegsverbrechen mitschuldig machen könnte, wenn sie beschliessen würde, ihre finanzielle Unterstützung für UNRWA einzustellen.»
Das EDA ist der Ansicht, dass dieses Vorgehen nicht den Standards eines transparenten und unvoreingenommenen Journalismus entspricht und erwartet von RTS ein Korrigendum in der nächsten Ausgabe von 19h30. Ebenfalls behält sich das EDA vor, mit der Ombudsstelle von RTS in Kontakt zu treten.