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Medienmitteilungen
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06.12.2019
Der Internationale Strafgerichtshof kann künftig das Aushungern von Zivilisten in Bürgerkriegen als Kriegsverbrechen verfolgen. Dies hat die Versammlung der Mitgliedsstaaten des Strafgerichtshofs heute einstimmig beschlossen. Die Neuerung geht auf die Initiative der Schweiz zurück. Sie verstärkt den Schutz der Kriegsopfer.
Letzte Aktualisierung 13.01.2023
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