06.12.2019

Der Internationale Strafgerichtshof kann künftig das Aushungern von Zivilisten in Bürgerkriegen als Kriegsverbrechen verfolgen. Dies hat die Versammlung der Mitgliedsstaaten des Strafgerichtshofs heute einstimmig beschlossen. Die Neuerung geht auf die Initiative der Schweiz zurück. Sie verstärkt den Schutz der Kriegsopfer.

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

Kontakt

Kommunikation EDA

Bundeshaus West
3003 Bern

Telefon (nur für Journalisten):
+41 58 460 55 55

Telefon (für alle anderen Anfragen):
+41 58 462 31 53

Zum Anfang