Reisehinweise für die Zentralafrikanische Republik

Gültig am:

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Publiziert am: 30.08.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind vollständig überarbeitet worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig: Von Reisen in die Zentralafrikanische Republik und von Aufenthalten jeder Art im Land wird abgeraten.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in die Zentralafrikanische Republik und von Aufenthalten jeder Art im Land wird abgeraten.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die sich trotz dieser Empfehlung im Land aufhalten, werden gebeten, die Schweizer Botschaft in Yaoundé über ihren Aufenthalt zu informieren:
yaounde@eda.admin.ch

Die Schweiz hat nur begrenzte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise.

Die Lage in der Zentralafrikanischen Republik ist fragil und volatil. Das Staatsgebiet wird zu einem grossen Teil von verschiedenen bewaffneten Gruppierungen mit unterschiedlichem Hintergrund kontrolliert. Sie bekämpfen regelmäßig die Nationalen Streitkräfte, welche von der Mission der Vereinten Nationen (MINUSCA) unterstützt werden. Es kommt immer wieder zu Angriffen. Diese richten sich hauptsächlich gegen die Sicherheitskräfte, aber betreffen auch UN-Friedenssoldaten, Hilfsorganisationen und vor allem die Zivilbevölkerung.
Regelmässig werden bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zahlreiche Personen getötet oder verletzt wie zum Beispiel im Juli 2023 in Diki und im Februar 2023 in Ndah.

In einigen Regionen kommt es zum Einsatz von Sprengkörpern und Minen. Auch Entführungen kommen vor. Beispiele von Sicherheitsvorfällen:

  • Am 2. April 2024 wurden bei einem Angriff auf das Dorf Kella-Maoule mindestens 17 Personen getötet.
  • Am 15. April 2024 wurden zwei Pflegekräfte und mehr als ein Dutzend weitere Personen bei Angriffen in der Präfektur Mbomou getötet.
  • Am 26. September 2023 wurde in Zemio ein Mitarbeitender einer internationalen Organisation angegriffen und entführt.
  • Am 19. März 2023 wurden bei einem Angriff in der Nähe von Bambari neun chinesische Minenarbeiter getötet und zwei weitere verletzt.
  • Im Januar 2023 wurden Sicherheitskräfte am Grenzposten Beloko angegriffen.
  • Am 15. Dezember 2022 wurden in Ngarba zwei lokale Mitarbeitende eines Hilfswerks entführt.
  • Am 3. Oktober 2022 wurden in der Nähe von Kaita drei Mitarbeitende der MINUSCA getötet, als ihr Fahrzeug auf einen Sprengsatz traf.

Das Risiko von Angriffen und Entführungen besteht auch für ausländische Staatsangehörige. Beachten Sie auch die Rubrik:
Terrorismus und Entführungen

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Das Risiko, Opfer von Gewaltverbrechen zu werden, ist im ganzen Land hoch - auch in der Hauptstadt Bangui.

Die allgemeine Versorgungslage ist prekär und leidet häufig unter Unterbrüchen.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kamerun

Helpline EDA

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 30.08.2024

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