Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Staatliche Spitäler gibt es in allen Landesteilen; ihre technische Ausrüstung ist aber bescheiden. Die privaten Spitäler verfügen über einen umfassenden Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen vor Behandlungen jedoch immer (auch in Notfällen) einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen aber im Ausland (Südafrika oder Europa) behandelt werden. Eigenes Verbandsmaterial kann sich als nützlich erweisen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Die Einfuhr einiger Medikamente (z.B. starker Schmerzmittel) ist verboten oder nur in Verbindung mit einem ärztlichen Rezept erlaubt. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls vor der Abreise bei der Botschaft von Mauritius in Genf zu erkundigen.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
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